Norm: AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §62ZPO §26
Rechtssatz: Verhängt das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Ordnungsstrafe, so ist dagegen der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, unabhängig von der Höhe der Ordnungsstrafe oder vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage, zulässig. Es besteht keine absolute Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 9 Ob 136/06z Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §276ZPO §116AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §6
Rechtssatz: Die §§ 116 ff ZPO sind auch in Verfahren Außerstreitsachen anwendbar. Auch dort hat der Antragsteller bei konkurrierenden Voraussetzungen die Wahl, ob er die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO durch das für das konkrete außerstreitige Verfahren zuständige Gericht oder eines Abwesenheitskurators nach § 276 ABGB durch das Pflegschaftsgericht begehrt. Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §87 Abs2
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrags auf Zustellung von Beschlussausfertigungen, ist von der gesetzlichen Rechtsmittelbeschränkung des § 87 Abs 2 ZPO nicht erfasst. Entscheidungstexte 1 Ob 632/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 632/95 10 Ob 79/06z Entscheidungstext OGH 20.03.2007 10 Ob 79/06z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §245ABGB §269AußStrG §6ZPO §116 IZPO §117ZPO §118
Rechtssatz: Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 663/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 1 Ob 663/88 10 Ob 2148/96x Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §116 IIZustG §8
Rechtssatz: Als bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs 1 ZustG ist jene Abgabestelle anzusehen, die nach Kenntnis der Partei vom Verfahren der Behörde als deren Abgabestelle bekannt ist. Wird die Änderung der Behörde nicht unverzüglich mitgeteilt, darf nur nach § 8 Abs 2 ZustG hinterlegt werden; die Bestellung eines Prozeßkurators ist hingegen unzulässig; seine Bestellung und an ihn bewirkte Zustellungen sind nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §276AußStrG §6ZPO §108ZPO §117
Rechtssatz: Eine vor dem Anschlag liegende Aushändigung des Bewilligungsbeschlusses an einen Abwesenheits- oder Prozesskurator ist rechtsunwirksam. Wird das Edikt an der Gerichtstafel erst nach Zustellung angeschlagen, so gilt die Zustellung als im Zeitpunkt des Anschlages wirksam vollzogen. Entscheidungstexte 4 Ob 591/78 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §87 ffZPO §108
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren sind die Vorschriften der §§ 87 ff ZPO anzuwenden (Vgl 3 Ob 150/59 = RPfSlg 3173). Entscheidungstexte 5 Ob 573/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 573/76 6 Ob 560/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 6 Ob 560/77 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §104 Abs4
Rechtssatz: § 104 Abs 4 ZPO ist gem § 6 AußStrG auch im Verfahren außer Streitsachen anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 580/72 Entscheidungstext OGH 20.10.1972 4 Ob 580/72 1 Ob 817/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 1 Ob 817/76 Beisatz: §§ 101, 108 ZPO. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Ein Beschluß ist der Partei selbst und nicht deren Bevollmächtigten zuzustellen, wenn dadurch Rechtsverhältnisse zwischen den genannten Personen geregelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 24.05.1967 7 Ob 82/67 Veröff: EvBl 1968/3 S 17 8 ObA 237/00m Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Einantwortungsurkunde und Endverfügung sind den Beteiligten nicht zu eigenen Handen zuzustellen (Ersatzzustellung genügt). Entscheidungstexte 5 Ob 93/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 5 Ob 93/67 Veröff: EvBl 1968/80 S 137 Schlagworte § 102 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6
Rechtssatz: Grundsätzlich wird auch in Außerstreitsachen ein Beschluss den Parteien gegenüber erst mit der Zustellung rechtswirksam. Anders zu beurteilen sind nur Fälle, in denen auf die Zustellung verzichtet wird. Der im Zeitpunkt der Verzichtes bereits gefasste Beschluss wird mit dem Verzicht der Partei gegenüber rechtswirksam. Zugleich beginnt der Lauf der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §102
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "erwachsen". Entscheidungstexte 1 Ob 290/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 1 Ob 290/66 Veröff: EvBl 1967/231 S 273 = SZ 39/200 7 Ob 200/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 7 Ob 200/73 Auch; Beisatz: Volljährigkeit nicht Voraussetzung (hier wurde an 18-... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6JWG §29JWG §34JWG §39ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot der Ersatzzustellung an eine Person, die "am Rechtsstreit als Gegner des Empfängers beteiligt ist", bezieht sich im Außerstreitverfahren nicht nur auf den formellen Antragsgegner, sondern auch auf jede Person, deren Rechte im laufenden Verfahren in Widerstreit zu den Rechten des Empfängers treten können. Aus diesem Grund ist es unzulässig, den an den bisher Erziehungsbere... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §105
Rechtssatz: Im Falle der Geltendmachung einer Legalzession durch die Mag Abt 17 als Vertreterin des Fürsorgeverbandes gegenüber der Mag Abt 12 (mittelbare Bundesverwaltung) als Drittschuldnerin ersetzt die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses an die Mag Abt 12 nicht die Zustellung an die Mag Abt 17. Entscheidungstexte 5 Ob 114/63 Entscheidungstext OGH 18.04.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §111
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 111 ZPO ist auch im außerstreitigen Verfahren anwendbar. Anmerkung § 111 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. Entscheidungstexte 5 Ob 131/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 5 Ob 131/62 6 Ob 222/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 6 Ob 222/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2cAußStrG §9 C1ZPO §111ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der Zustellungskurator ist nicht berechtigt, für die abwesende Mutter der Kinder ein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu erheben, mit welchem der Antrag der Mutter, die Kinder ihr in Pflege und Erziehung zu übertragen, abgewiesen wird, soferne der Bestellung des Zustellkurators die Bestimmung des § 111 ZPO entgegensteht. Anmerkung § 111 ZPO aufgehobe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425AußStrG §6AußStrG §16ZPO §116
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestellung eines Zustellungskurators gem § 116 ZPO zwecks Bekanntmachung des Gerichtserlages an den Erlagsgegner, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 400/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 5 Ob 400/58 European Case Law... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Keine Beschränkung des Vollmachtsverhältnisses im Außerstreitverfahren auf jenen Verfahrensabschnitt, in dem es dem Gericht angezeigt wurde (zB nur bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Unterhaltserhöhungsantrages). Solange die Vollmacht im Akt liegt, besteht für die Partei auch keine Veranlassung, das Fortbestehen des Vollmachtsverhältnisses besonders zu betonen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ZPO §103 Abs3
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren sind die Antragsgegner von der Ersatzzustellung (§103 Abs 3 ZPO) ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 98/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 98/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006046 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1238AußStrG §9 A1AußStrG §6
Rechtssatz: Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruches als blosse Zustellungsverfügung nicht zulässig.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1238AußStrG §6AußStrG §9
Rechtssatz: Im Falle eines gerichtlichen Widerspruches gegen die Verwaltung des freien Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichtes auf die Zustellung des Widerspruches an den Ehemann. Ein weiteres Verfahren hat darüber überhaupt nicht stattzufinden und es ist auch ein Rechtsmittel gegen die Zustellung des Widerspruces als bloße Zustellungsverfügung nicht zulässig. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG §9 A2d
Rechtssatz: Die Einbringung eines Rekurses gegen eine Entscheidung setzt die vorherige Zustellung der Entscheidung nicht voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 659/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 659/53 5 Ob 211/64 Entscheidungstext OGH 12.11.1964 5 Ob 211/64 5 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6
Rechtssatz: Rechtsmittelfristen beginnen auch im Ausserstreitverfahren mit Zustellung des angefochtenen Beschlusses zu laufen. Entscheidungstexte 2 Ob 569/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 2 Ob 569/50 Beisatz: Zustellung wird durch anderweitige Kenntnisnahme nicht ersetzt. (T2) 3 Ob 624/53 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren haben Zustellungen, wenn eine Partei eine Bevollmächtigten bestellt hat, an diesen zu erfolgen. Eine daneben auch an die Partei selbst erfolgte Zustellung ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist bedeutungslos. Entscheidungstexte 1 Ob 805/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 1 Ob 805/51 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6ProkG §1 (3)ZPO §87ZPO §108
Rechtssatz: Die bloße Akteneinsicht ersetzt die Zustellung nicht. In diesem Belange besteht auch für die Finanzprokuratur keine Ausnahme. Entscheidungstexte 4 Ob 61/50 Entscheidungstext OGH 22.09.1950 4 Ob 61/50 Veröff: SZ 23/264 3 Ob 212/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 3 Ob 212/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §6ZPO §117
Rechtssatz: Zur Rechtskraft der Kuratorbestellung ist der Anschlag an der Gerichtstafel und die nachfolgende Einhändigung des Bewilligungsbeschlusses an den Kurator erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 141/49 Entscheidungstext OGH 17.12.1949 1 Ob 141/49 Veröff: SZ 22/200 1 Ob 271/51 Entscheidungst... mehr lesen...