Norm: AußStrG §5AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: §238 Abs1 Satz2 AußStrG schließt die Anwendung des §5 AußStrG im Sachwalterschaftsverfahren nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 78/04f Entscheidungstext OGH 04.05.2004 4 Ob 78/04f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118874 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §5MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 3 Einleitungssatz MRG gelten in einem Verfahren zur Überprüfung des Hauptmietzinses die Vorschriften des AußStrG, soweit in den Z 1 - 22 leg cit nichts anderes bestimmt ist. Demnach kann man sich auch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH von jeder eigenberechtigten Person vertreten lassen. Ein solcher Vertreter muß sich allerdings mit einer sc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5
Rechtssatz: Wurde einer Partei der Auftrag erteilt, ihre Eingaben von einem RA verfassen und unterfertigen zu lassen, ist der Inhalt einer von der Partei selbst verfaßten Eingabe, die der RA seiner Eingabe anschließt und auf die er verweist, nicht zu beachten. Entscheidungstexte 2 Ob 593/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 593/92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5EntmO §4
Rechtssatz: In dem von der beschränkten Entmündigung nicht erfaßten Freiraum des Kuraden darf sein Recht zur freien Wahl eines Rechtsbeistandes (Rechtsanwaltes oder, in den Grenzen seiner Einschreiterbefugnis, auch eines Notars) nicht beschränkt werden. Soweit der Kurand zur Wirksamkeit seiner Eingaben als Folge seiner beschränkten Entmündigung der Zustimmung seines Beistandes bedarf, muß er diese ohnehin einholen, er k... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §11 B1AußStrG §14 A1AußStrG §14 A2AußStrG §19AußStrG 2005 §73EntmO §56 Abs1JN §24ZPO §520 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahren kein Anwaltszwang, müssen schriftliche Rekurse ni... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §14 A5ZPO §41 A2
Rechtssatz: Ein Kostenzuspruch ist im außerstreitigen Rekursverfahren nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 1 Ob 286/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 286/75 1 Ob 309/75 Entscheidungstext OGH 03.12.1975 1 Ob 309/75 6 Ob 130/75 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 5 AußStrG ist davon unabhängig, ob die fehlerhaften oder unzulässigen Gesuche im eigen Interesse oder im Interesse dritter Personen oder gar zu deren Nachteil erhoben wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525/73 EvBl 1973/283 S 579 European ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 5 AußStrG dient der Entlastung der Gerichte. Entscheidungstexte 4 Ob 525/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 525/73 Veröff: EvBl 1973/283 S 579 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 567/73 1 Ob 794/79 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Z3 DAußStrG §5AußStrG §16 BIII2gWinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Auffassung, daß jemand, der wegen Winkelschreiberei bestraft ist, auch in Angelegenheiten des Außerstreitverfahrens nicht als Bevollmächtigter zuzulassen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 524/73 Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 524/73 JBl 1974/323 (vgl König... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §9 A2
Rechtssatz: Wurden zwei Rechtsmittel gleichzeitig überreicht, von denen das eine vom bevollmächtigten Rechtsanwalt und das andere von der Partei selbst verfaßt wurde, geht im Zweifel und insbesonders dann, wenn das von der Partei selbst verfaßte nicht das weitergehende ist, das vom rechtskundigen Vertreter eingebrachte Rechtsmittel vor. Das von der Partei selbst eingebrachte Rechtsmittel ist als unzulässig zurückzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5EntmO §29EntmO §49EntmO §56
Rechtssatz: § 5 AußStrG ist auch im Entmündigungsverfahren anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 52/71 Entscheidungstext OGH 28.04.1971 5 Ob 52/71 EvBl 1971/288 S 526 = SZ 44/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0005994 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs3 Z10 LAußStrG §5
Rechtssatz: Verstößt eine Partei gegen den ihr gem § 5 AußStrG erteilten Auftrag, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, ist ihr Rekurs nicht sofort zurückzuweisen, sondern ihr unter Setzung einer angemessenen Frist gem § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Entscheidungstexte 1 Ob 210/66 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §16
Rechtssatz: Das an die Mutter des Kindes vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Verbot, die mütterliche Großmutter mit ihrer Vertretung zu betrauen, verstößt gegen die Bestimmung des § 5 AußStrG, wonach das Gericht die Partei nur verhalten kann, ihre Eingaben von einem Rechtsanwalt verfassen und unterschreiben zu lassen, wenn die Partei das Gericht mit wiederholten fehlerhaften oder unzulässigen Eingaben behelligt. D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §6ZPO §93
Rechtssatz: Keine Beschränkung des Vollmachtsverhältnisses im Außerstreitverfahren auf jenen Verfahrensabschnitt, in dem es dem Gericht angezeigt wurde (zB nur bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Unterhaltserhöhungsantrages). Solange die Vollmacht im Akt liegt, besteht für die Partei auch keine Veranlassung, das Fortbestehen des Vollmachtsverhältnisses besonders zu betonen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §117
Rechtssatz: Es ist das Recht des Erben, im Nachlaßverfahren seine Erklärungen und sonstige pflichtgemäß zu stellenden Anträge selbst schriftlich zu stellen; selbst dann, wenn für die anderen Beteiligten der Gerichtskommissär die Abhandlung pflegt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß für einen der Erben ein Kollisionskurator bestellt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §16AußStrG §117
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht den Antrag des Testamentserben, die Verlassenschaft durch seinen Machthaber abhandeln zu lassen (§117 AußStrG), deshalb abweist, weil derselbe Anwalt schon früher mit einer Vollmacht eines Verlassenschaftsgläubiger eingeschritten war und die Einleitung der Abhandlung beantragt hatte. Die dem Gericht von Amts wegen obliegende Pflicht, die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §29
Rechtssatz: Den Erben bleibt es unbenommen, selbst oder durch einen Machthaber die notwendigen Ausweise und Eingaben im Abhandlungsverfahren zu verfassen und bei Gericht vorzulegen. Wenn die Erben diesen Aufträgen zur Vorlage der notwendigen Ausweise und Eingaben nicht nachkommen, dann kann das Abhandlungsgericht zwecks Durchführung und Beendigung der weiteren Abhandlung eine Notar mit der Verfassung dieser Ausweise ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §514 DAußStrG 2005 §2 AAußStrG 2005 §2 IIIAußStrG 2005 §5
Rechtssatz: Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 7/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 7/50 Veröff: SZ 23/7 ... mehr lesen...