Norm: AußStrG §46 Abs3AußStrG §54 Abs1
Rechtssatz: § 46 Abs 3 AußStrG wurde durch das Budgetbegleitgesetz, BGBl I 2010/111, aufgehoben. Der Hinweis auf diese Gesetzesstelle in § 54 Abs 1 Z 1 AußStrG wurde bloß wegen eines Redaktionsversehens des Gesetzgebers nicht gestrichen (Kodek in Gitschthaler/Höllwerth, § 54 AußStrG Rz 11). Entscheidungstexte 2 Ob 62/14b Entscheidungstext OGH 29.04... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs3FBG §15UGB §283 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 3 AußStrG können Beschlüsse nach Ablauf der Rekursfrist angefochten werden, wenn ihre Abänderung oder Aufhebung mit keinem Nachteil für eine andere Person verbunden ist. Einer der Anwendungsfälle dieser Regelung, die gemäß § 15 FBG auch in Firmenbuchsachen gilt, sind Zwangsstrafenverfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 39/0... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Gemäß § 127 letzter Satz AußStrG ist bei Rekursen „im Bestellungsverfahren" (vgl die Überschrift zu § 127 AußStrG), wozu auch die Bestellung eines Verfahrenssachwalters gehört, § 46 Abs 3 AußStrG nicht anzuwenden. Unabhängig von der Frage, ob die Abänderung oder Aufhebung des Beschlusses, mit dem ein Verfahrenssachwalter bestellt wird, mit einem Nachteil für eine andere Person verbunde... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 AAußStrG §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 DAußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Die Verspätung eines "außerordentlichen Revisionsrekurses" gegen eine Entscheidung im Streitwertbereich des § 14 a AußStrG, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, führt in Anbetracht von § 11 Abs 2 AußStrG nicht zur Zurückweisung durch das Gericht erster Instanz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4UbG §28
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Unterbringung eines Kranken für unzulässig erklärt und der dagegen erhobene Rekurs des Abteilungsleiters des Krankenhauses zurückgewiesen, so ist eine Bedachtnahme auf dessen verspätetes Rechtsmittel gemäß § 11 Abs 2 AußStrG nicht möglich. Der Beschluss könnte nicht mehr ohne Nachteil für den Kranken abgeändert werden, denn bei einer A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §247AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Auf einen verspäteten Rekurs gegen den Beschluss über die Bestellung des Sachwalters kann nicht Bedacht genommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/87 Entscheidungstext OGH 10.06.1978 1 Ob 607/87 Veröff: SZ 60/103 = ÖA 1988,48 8 Ob 616/88 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 11 Abs 2 AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes in die Pflege und Erziehung eines Elternteiles handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 149/73 Entscheidungstext OGH 19.09.1973 1 Ob 149/73 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG §46 Abs3KartG 1972 §94 Abs3
Rechtssatz: Als Dritter iSd § 11 Abs 2 AußStrG ist jeder von Rechtsmittelwerber verschiedene Beteiligte anzusehen. Nicht aber wird in die Rechte Dritter eingegriffen, wenn ein Anspruch auf Eintragung des Marktanteiles in bestimmter Höhe nicht gegeben ist. Entscheidungstexte Okt 9/73 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Keine sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses, wenn unterhaltsberechtigte Kinder durch den Zuspruch von Unterhalt bereits Rechte erworben haben. Entscheidungstexte 6 Ob 197/71 Entscheidungstext OGH 08.09.1971 6 Ob 197/71 7 Ob 252/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §207h
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch für Revisionsrekurse. Entscheidungstexte 5 Ob 301/69 Entscheidungstext OGH 03.12.1969 5 Ob 301/69 1 Ob 258/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 1 Ob 258/72 EFSlg 21291 8 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Beschlüsse des Außerstreitverfahrens, durch die Dritte Rechte erworben haben, können nach Ablauf der Rekursfrist auch dann nicht angefochten werden, wenn das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes im Sinn des § 477 ZPO behauptet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 156/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1969 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §46 Abs3 C3LiegTeilG §32
Rechtssatz: Im Allgemeinen wird eine Heranziehung der Bestimmung des § 11 Abs 2 AußStrG bei der Anfechtung eines "sonstigen Beschlusses" scheitern müssen, weil durch solche Beschlüsse in der Regel Rechte Dritter berührt sein werden; es kommt aber auch hier stets auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §71 Abs4UGB §283 Abs4
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen verspäteten Rekurs ist zunächst zu prüfen, ob der Rekurs sachlich berechtigt wäre oder nicht. Nur bejahendenfalls ist die Frage zu lösen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Ermessens nach § 11 Abs 2 AußStrG vorliegen und auf den verspäteten Rekurs Rücksicht genommen werden kann. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 Satz1 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben. Entscheidungstexte 7 Ob 276/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 7 Ob 276/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C1JN §24 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Abs 2 AußStrG ist bei einem verspäteten Rekurs gegen die Verwerfung der Ablehnung eines Außerstreitrichters unanwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 182/60 Entscheidungstext OGH 29.06.1960 6 Ob 182/60 SZ 33/71 1 Ob 645/81 Ents... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Durch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Darlehensaufnahme haben die daran beteiligten Dritten ein Recht erworben, das der Berücksichtigung des verspäteten Rekurses entgegensteht. Entscheidungstexte 6 Ob 202/60 Entscheidungstext OGH 15.06.1960 6 Ob 202/60 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C1
Rechtssatz: Der Dritte (auch der Antragsgegner) kann auch durch Zulassung des verspäteten Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss Nachteile erleiden. Es genügt die Beeinträchtigung der verfahrensrechtlichen Stellung. Entscheidungstexte 1 Ob 81/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 81/60 EvBl 1960/167 S 301 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbAußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Wenn der Antrag der väterlichen Großmutter auf Gewährung eines Rechtes zum Besuch des bei der Mutter befindlichen Kindes abgewiesen wurde, so hat die eheliche Mutter als Antragsgegnerin durch diesen Beschluss das Recht erworben, den in ihrer Pflege und Erziehung befindlichen Minderjährigen nicht der väterlichen Großmutter zur Ausübung eines Besuchsrechtes überlassen zu mü... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3EisbEG §24EisbEG §30
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 9, 11 Abs 2 AußStrG (Zulässigkeit der Vorstellung - Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels) gelten im Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung nach dem EisbEG nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 92/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 92/56 JBl 1956,593 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3C1AußStrG 2005 §46 Abs3 C2
Rechtssatz: Unter "Dritter" ist jede an dem Verfahren beteiligte, vom Rechtsmittelwerber verschiedene Person zu verstehen. Eine Interessenabwägung hat nicht stattzufinden. Entscheidungstexte 3 Ob 326/51 Entscheidungstext OGH 14.06.1951 3 Ob 326/51 5 Ob 344/5... mehr lesen...