Norm
AußStrG §2 H2Rechtssatz
(Zum AHBG) Die in der Verlassenschaftsabhandlung nach einem Gesellschafter einer OHG entstandene Streitfrage, ob die Gesellschaft aufgelöst sei oder unter den überlebenden Gesellschaftern fortbestehe, ist ohne Zuweisung der Klägerrolle der Entscheidung des Prozeßgerichtes zu überlassen und steht der Fortsetzung der Verlassenschaftsabhandlung nicht im Wege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0006613Dokumentnummer
JJR_19221212_OGH0002_0020OB01115_2200000_001