Norm
AußStrG §2 H2Rechtssatz
Klärung der Frage, ob eine einfache oder fideikommissarische Substitution vorliegt und ober der Erblasser eine maßgebende Stelle der letztwilligen Verfügung in Widerspruchsabsicht selbst durchgestrichen hat, zunächst mit den Mitteln des a
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006549Dokumentnummer
JJR_19621010_OGH0002_0070OB00295_6200000_001