Norm: AußStrG 2005 §17AußStrG 2005 §21AußStrG 2005 §49 A
Rechtssatz: Die Säumnisvorschrift des § 17 AußStrG gilt zwar nun allgemein im Bereich des Außerstreitgesetzes, entspricht sonst jedoch unverändert § 185 Abs 3 AußStrG aF, sodass auch die dazu ergangene Rechtsprechung fortzuschreiben ist. Dies gilt im Ergebnis auch für die Neuerungserlaubnis des § 49 AußStrG und deren Verhältnis zu § 10 AußStrG aF. Die versäumte Äußerung nach § 17 AußStrG ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §17AußStrG §185 Abs3
Rechtssatz: Angesichts der Absicht des Gesetzgebers, auf eine Verfahrensbeschleunigung hinzuwirken, treten die Rechtsfolgen des § 185 Abs 3 AußStrG auch insoweit ein, als zu einzelnen relevanten Punkten eines Antrags (hier: bei einem Unterhaltserhöhungsantrag des Kindes zum behaupteten Wegfall einer weiteren Sorgepflicht des Unterhaltsverpflichteten) kein Vorbringen erstattet wird. Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17ZPO §530 E23. RStG §24
Rechtssatz: Die Argumente des jüngeren Schrifttums, im Verfahren außer Streitsachen, zumindest in den echten Streitsachen, sei die Wiederaufnahme in Analogie zu den §§ 530 ff ZPO zuzulassen, sind stichhältig; die gegenteilige Rechtsprechung sollte deshalb nicht fortgeschrieben werden. Entscheidungstexte Rkv 1/98 Entscheidungstext OGH 30.06.1998 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17ZPO §146ffBStG §20 Abs3Krnt NaturschutzG §49 Abs5Krnt NationalparkG §13 Abs5MRG §40 Abs1 Satz4WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Ist in einem Gesetz für die Entscheidung über einen Anspruch die sukzessive Kompetenz von Verwaltungsbehörden und Gerichten vorgesehen, so ist die für die Anrufung des Gerichtes bestimmte Frist - sofern sich aus diesem Gesetz nichts Gegenteiliges ergibt - eine verfahrensrechtliche Frist. Gegen deren Versäumung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17ZPO §528 Abs1
Rechtssatz: Die Verweisung des § 17 AußStrG umfaßt auch die Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittelverfahren, also auch § 528 Abs 1 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 535/92 Entscheidungstext OGH 02.04.1992 7 Ob 535/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007127 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 17 AußStrG eichtet sich nach der WGN 1989, die diesbezüglich keine Änderung bewirkt hat, nach den Vorschriften der ZPO, weshalb auch im außerstreitigen Verfahren ein Rekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestätigt wurde, nicht zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §17ZPO §146 ff I
Rechtssatz: Ob die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist zu bewilligen ist, ist ausschließlich eine verfahrensrechtliche Frage (daher kein außerordentlicher Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit). Entscheidungstexte 8 Ob 535/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 535/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG 2005 §17AußStrG §185 Abs3
Rechtssatz: Äußert sich der Beteiligte trotz Aufforderung nach § 185 Abs 3 AußStrG nicht, hat das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers so weit als zugestanden zu gelten, als es nicht durch vorliegende Beweise widerlegt wird oder sonst Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der zur Äußerung Aufgeforderte ungeachtet seines Schweigens dem Antrag entgegentritt. Die rechtlichen Voraussetzungen f... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §17AußStrG §185 Abs3AußStrG 2005 §49 Abs2 B
Rechtssatz: Einem Beteiligten, der vom Erstgericht nach § 185 Abs 3 AußStrG ordnungsgemäß zur Äußerung aufgefordert worden ist, sich daraufhin nicht geäußert und damit keine eigenen Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, ist es verwehrt, dem Sachverhaltsbild, von dem das Gericht bei seiner Entscheidung im Hinblick auf das Schweigen des Beteiligten ausgehen durfte, im Re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §17ZPO §146
Rechtssatz: Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 621/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 621/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1450AußStrG §17VAG §6 Abs2ZPO §146 ff
Rechtssatz: Das dem Prozessrecht angehörende Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach einhelliger Lehre ein Rechtsbehelf gegen die Folgen prozessualer Rechtsversäumnisse; im Bereich des materiellen Rechts ist hingegen schon nach dem klaren Wortlaut des § 1450 ABGB jede Wiedereinsetzung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §17KartG 1972 §94 Abs1ZPO §141
Rechtssatz: Auf Grund der Bestimmungen der §§ 7, 17 AußStrG sind nicht nur für die Frage, von wann an im außerstreitlichen Verfahren eine richterliche oder gesetzliche Frist läuft und wann sie endet, sondern auch hinsichtlich der Verlängerung solcher Fristen die Prozeßvorschriften anzuwenden, soweit nicht das Außerstreitgesetz selbst eine abweichende Anordnung trifft (hier § 141 ZPO). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §17ZPO §150ZPO §514 A
Rechtssatz: Hat das Erstgericht den Beschluss der II. Instanz, mit welchem ein Rechtsmittel als verspätet zurückgewiesen worden war, in Stattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages aufgehoben, so ist dadurch der Rekurs gegen den Zurückweisungsbeschluss der II. Instanz gegenstandslos geworden. Der OGH stellt die Akten - ohne über das Rechtsmittel zu entscheiden - an die II. Instanz zurück. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG §17
Rechtssatz: Keine Einsetzung in den vorigen Stand, wenn der verspätete Rekurs gemäß § 11 Abs 2 AußStrG berücksichtigt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 13/69 Entscheidungstext OGH 06.02.1969 1 Ob 13/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0007121 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17ZPO §149 Abs2
Rechtssatz: Über den Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist entscheidet immer das Erstgericht. Entscheidungstexte 5 Ob 224/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 224/63 Veröff: NZ 1964,175 5 Ob 290/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 5 Ob 290/65 Veröff: EvBl 1966/140 S 185 =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17AußStrG §774.DVEheG §14
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat für minderjährige durch ihren ehelichen Vater vertretene Nacherben - deren Staatsangehörigkeit und Aufenthalt hiefür ohne Bedeutung ist -, die der Veräußerung von dem Substitutionsband unterliegenden Nachlaßliegenschaften durch den Vorerben zustimmen sollen, gegebenenfalls einen Kollisionskurator zu bestellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17MG §32 Abs2
Rechtssatz: Auch der Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes, das zwar den Fall einer Wiedereinsetzung für gegeben erachtet, aber zunächst nur mit der Aufhebung der sie versagenden Entscheidung der ersten Instanz vorgeht, weil die tatsächlichen Grundlagen für den Antrag in der ersten Instanz nicht erhoben wurden, ist - trotz Rechtskraftvorbehaltes - unanfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17
Rechtssatz: Die Vorschriften der Prozeßordnung über die Einsetzung in den vorigen Stand gelten hauptsächlich hinsichtlich der Rechtsmittelordnung. Daher gilt in Geschäften außer Streitsachen nicht bloß die Vorschrift des § 153 ZPO; wonach gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig ist, wenn die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt wurde, sondern auch die Bestimmung des § 528 ZPO. Entscheidu... mehr lesen...