Norm
AußStrG §17Rechtssatz
Die Argumente des jüngeren Schrifttums, im Verfahren außer Streitsachen, zumindest in den echten Streitsachen, sei die Wiederaufnahme in Analogie zu den §§ 530 ff ZPO zuzulassen, sind stichhältig; die gegenteilige Rechtsprechung sollte deshalb nicht fortgeschrieben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110299Im RIS seit
30.07.1998Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014