Norm
AußStrG §17Rechtssatz
Das Abhandlungsgericht hat für minderjährige durch ihren ehelichen Vater vertretene Nacherben - deren Staatsangehörigkeit und Aufenthalt hiefür ohne Bedeutung ist -, die der Veräußerung von dem Substitutionsband unterliegenden Nachlaßliegenschaften durch den Vorerben zustimmen sollen, gegebenenfalls einen Kollisionskurator zu bestellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0007585Dokumentnummer
JJR_19620606_OGH0002_0010OB00110_6200000_001