Norm: ABGB §810 ffAußStrG §9 E10AußStrG §145
Rechtssatz: Stellung eines auf Vorschlag der Erben vom Abhandlungsgericht ernannten Nachlaßverwalters. Entscheidungstexte 2 Ob 197/48 Entscheidungstext OGH 23.06.1948 2 Ob 197/48 SZ 21/108 2 Ob 103/98f Entscheidungstext OGH 23.04.1998 2 Ob 103/98f Vgl; Beisatz: Der Erbe, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 CAußStrG §145 DHGB §27
Rechtssatz: Erben mehrere ein als Einzelfirma protokolliertes Handelsunternehmen, so können sie es als Erbengemeinschaft bis zur Auseinandersetzung unter der alten Firma fortführen. Eine Klage namens der Firma können nur sämtliche Erben gemeinsam einbringen. Entscheidungstexte 3 Ob 106/48 Entscheidungstext OGH 17.04.1948 3 Ob 106/48 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 A
Rechtssatz: Die Verwaltung des Nachlasses durch die Erben ist ein Recht und kein Amt. Die Enthebung von dieser Verwaltung wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung letztwilliger Anordnungen ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 204/47 Entscheidungstext OGH 03.04.1947 1 Ob 204/47 JBl 1948,389 = SZ 21/27 1 Ob 10... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E3AußStrG §145 D
Rechtssatz: Dem Noterben steht das Rechtsmittel des Rekurses gegen die vom Abhandlungsgerichte ausgesprochene Genehmigung des Kaufvertrages über eine Nachlaßliegenschaft nicht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 113/46 Entscheidungstext OGH 10.07.1946 1 Ob 113/46 JBl 1946/462 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §145 B
Rechtssatz: RG 28.3.1940, VIII 15 Zur Frage der Rechtswirksamkeit der Rechtshandlungen des Erben bei Nichtigerklärung des Verlassenschaftsverfahrens. Veröff: DREvBl 1940,271 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105015 Dokumentnummer JJR_19400328_RG00002_0080RG00015_4000000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 D
Rechtssatz: Eine vom Abhandlungsgericht auf einverständlichen Antrag aller erbserklärten Erben gestattete freiwillige Versteigerung der Nachlaßliegenschaft hat zu unterbleiben, wenn ein Erbe hinterher seine Zustimmung widerruft. Entscheidungstexte 3 Ob 541/38 Entscheidungstext OGH 26.08.1938 3 Ob 541/38 SZ 20/183 = DREvBl 1938/486 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §145 A
Rechtssatz: Die Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses hat bei einer Mehrheit von Erben an sämtliche Erben stattzufinden. Die Bestellung eines von mehreren Erben zum Nachlaßverwalter kann nur mit Zustimmung sämtlicher übriger Erben erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 384/38 Entscheidungstext OGH 03.05.1938 1 Ob 384/38 DREbBl 1938/239 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ABGB §810AußStrG §145 B
Rechtssatz: Der erbserklärte Erbe ist vor der Einantwortung zur Klage auf Herausgabe von Verlassenschaftssachen gegen Dritte legitimiert. Wurde ihm die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen oder ist er der einzige erbserklärte Erbe, seine Erbserklärung vom Gerichte angenommen und sein Erbrecht für ausgewiesen anerkannt, auch kein Verlassenschaftskurator bestellt, dann ist er auch befugt, die H... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §1 B3aAußStrG §145
Rechtssatz: Der Miterbe, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses nicht überlassen wurde, der jedoch tatsächlich Erträgnisse des erblasserischen Unternehmens eingenommen hat, kann im außerstreitigen Verfahren zur Herausgabe und zum Erlage nicht verpflichtet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 847/37 Entscheidungstext OGH 20.10.1937 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §810ABGB §812AußStrG §145 B
Rechtssatz: Die Bestellung eines Absonderungskurators ändert nichts an der ausschließlichen Berechtigung des Erben zur gesetzlichen Vertretung der Verlassenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 547/37 Entscheidungstext OGH 12.07.1937 3 Ob 547/37 SZ 19/222 6 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 20.02.1975 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812AußStrG §9 E5AußStrG §145
Rechtssatz: Der Nachlaßgläubiger, dem nicht nach § 812 ABGB die Absonderung des Vermögens bewilligt wurde, ist nicht zur Anfechtung des Beschlusses des Abhandlungsgerichtes berechtigt, womit der Erbe zum Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens oder zum Antrag auf Berichtigung des Handelsregisters ermächtigt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 208/37... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §810AußStrG §145 D
Rechtssatz: Der großjährige Noterbe hat keinen Anspruch darauf, an der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses teilzunehmen. Beschlüsse, womit Verwaltungshandlungen der Erben iSd § 145 AußStrG genehmigt werden, sind ihm nicht zuzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 347/36 Entscheidungstext OGH 08.05.1936 1 Ob 347/36 Veröff: SZ 18/81 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §46AußStrG §145
Rechtssatz: Die Begräbniskosten sind bei der Verlassenschaftsabhandlung bevorzugt zu behandeln. Entscheidungstexte 1 Ob 475/33 Entscheidungstext OGH 07.06.1933 1 Ob 475/33 SZ 15/129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0007601 Dokumentnummer JJR_19330... mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 DHGB §137
Rechtssatz: Änderung des Registerstandes einer OHG beim Tode eines Gesellschafters. Entbehrlichkeit eines Abhandlungsprovisoriums, wenn trotz seines Todes genügend vertretungsberechtigte Personen vorhanden sind. Entscheidungstexte 1 Ob 158/24 Entscheidungstext OGH 05.03.1924 1 Ob 158/24 SZ 6/98 European... mehr lesen...
Norm: AußStrG §145 D
Rechtssatz: In der Verlassenschaft nach einem protokollierten Kaufmann hat das Abhandlungsgericht trotz Widerstreites der Erben im Verfahren außer Streitsachen für die Zeichnung der Firma und Fortführung des Unternehmens bis zur Einantwortung Sorge zu tragen. Entscheidungstexte 2 Ob 239/23 Entscheidungstext OGH 18.04.1923 2 Ob 239/23 SZ 5/87 ... mehr lesen...