Norm
AußStrG §145 DRechtssatz
In der Verlassenschaft nach einem protokollierten Kaufmann hat das Abhandlungsgericht trotz Widerstreites der Erben im Verfahren außer Streitsachen für die Zeichnung der Firma und Fortführung des Unternehmens bis zur Einantwortung Sorge zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0008214Dokumentnummer
JJR_19230418_OGH0002_0020OB00239_2300000_001