Norm: AußStrG 2005 §102
Rechtssatz: Eine Privatstiftung kann eine „Person" sein, „deren Einkommen oder Vermögen für die Entscheidung über den gesetzlichen Unterhalt zwischen in gerader Linie verwandten Personen von Belang ist" und die dem Gericht darüber Auskunft zu geben und die Überprüfung von deren Richtigkeit zu ermöglichen hat (§ 102 Abs 1 AußStrG). Es besteht eine Verpflichtung des Ersuchten zur Auskunftserteilung (§ 102 Abs 4 Satz 2 AußS... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §13 Abs1AußStrG 2005 §16 Abs2AußStrG 2005 §79 Abs1AußStrG 2005 §102
Rechtssatz: § 79 Abs 1 AußStrG regelt verfahrensinterne Zwangsmittel, deren Anwendung eine durchsetzbare Pflicht voraussetzt. Eine solche kann sich aus § 102 AußStrG für Auskunftspflichten in Unterhaltssachen ergeben. Entscheidungstexte 10 Ob 46/08z Entscheidungstext OGH 23.09.2008 10 Ob 46/08z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §745 idF ErbRÄG 2015ABGB §758AußStrG §92 Abs1AußStrG §102LBG §3 Abs3
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung ist keine zum Todeszeitpunkt des Erblassers bestehende Belastung der Liegenschaft und daher bei der Inventarserrichtung im Verlassenschaftsverfahren nicht zu schätzen. Entscheidungstexte 6 Ob 184/99y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102EO §141 Abs1LBG §3LBG §5
Rechtssatz: Die Belastung der Liegenschaft ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes, also auf der Aktivseite des Inventars zu berücksichtigen. Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die Rechte für den Wert der Liegenschaft von Einfluss sind, was auch bei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §82 Abs1AußStrG §102ABGB §804
Rechtssatz: Auch volljährige Noterben haben das Recht, die Schätzung und Inventarisierung von Nachlaßgegenständen zu verlangen. Entscheidungstexte 6 Ob 121/98g Entscheidungstext OGH 27.05.1998 6 Ob 121/98g 6 Ob 8/02y Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 8/02y ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG §102
Rechtssatz: Nach neuerer Rechtsprechung (EvBl. 1979/214; 1 Ob 568/79) ist die Anordnung einer gerichtlichen Schätzung wegen des damit verbundenen Kostenaufwandes nur dann berechtigt, wenn die Interessen der Pflichtteilsberechtigten oder anderer Dritter zu wahren sind. Entscheidungstexte 8 Ob 510/93 Entscheidungstext OGH 15.07.1993 8 Ob 510/93 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102
Rechtssatz: Im inländischen Verlassenschaftsverfahren sind die einem minderjährigen Noterben zukommenden Rechte zu wahren, wozu gehört, daß gemäß § 92 Abs 2 Z 1 AußStrG von Amts wegen ein Inventar zu errichten ist und gemäß 102 Abs 2 AußStrG die Schätzung unbeweglicher Güter angeordnet werden kann. Auf Werte aus früheren Verträgen, alte Schätzungen oder auf den Einheitswert dürfte nur zurückgegriffen werden, wenn dem Schutzbe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102WEG §10
Rechtssatz: § 102 Abs 2 AußStrG (vgl § 224 ABGB) sieht für die Bewertung von unbeweglichen Gütern zwar noch andere Möglichkeiten als die Begutachtung durch Sachverständige vor, doch kann in Wahrnehmung gesetzlicher Obsorgepflichten für Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit auf die Beiziehung von Sachverständigen nicht verzichtet werden, wenn die Gefahr einer vermögensrechtlichen Benachteiligung Minderjähriger ni... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A1AußStrG §102AußStrG §105
Rechtssatz: Ob ein einem zur Nutzung einer bestimmten Wohnung berechtigten Genossenschaftsmitglied gegen die Genossenschaft zustehender Anspruch auf Übertragung bestimmter Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach dem Anspruchsberechtigten in das Inventar aufzunehmen und wie er zu bewerten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §102AußStrG §167
Rechtssatz: Begehrt ein Pflichtteilsberechtigter die Errichtung eines Inventars zur Feststellung des Pflichtteils, so ist die Schätzung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlassvermögens obligatorisch vorgeschrieben. In diesem Fall hat das Abhandlungsgericht gemäß § 102 Abs 2 AußStrG die Schätzung des gesamten Nachlasses anzuordnen, wenn auch vom Pflichtteilsberechtigten eine solche nicht ausdrü... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §102AußStrG 2005 §167 Abs2
Rechtssatz: Das Kindeswohl minderjähriger Erben ist auch im Verlassenschaftsverfahren zu berücksichtigen, seine Missachtung ist offenbar gesetzwidrig (hier: gerichtliche Schätzung unbeweglicher Güter unter enormem Kostenaufwand). Entscheidungstexte 1 Ob 568/79 Entscheidungstext OGH 30.03.1979 1 Ob 568/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102AußStrG §105 Abs1BewG §14 Abs3
Rechtssatz: Ein zinsenfreies Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds mit langjähriger Laufzeit ist nicht mit den zur Gänze aushaftenden Betrag, sondern nur zu einem Teil vom Schätzwert der Liegenschaft abzuziehen. Da aber für die Feststellung des Verkehrswertes der Liegenschaft unter Berücksichtigung ihrer Belastung durch Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds mit besonders günstigen Bedingungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §305AußStrG §97 BAußStrG §102AußStrG §105RSchO §15RSchO §16 Abs3WEG §8WEG §10
Rechtssatz: Bei Feststellung des gemeinen Wertes einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nebst der Ermittlung des Gebäude- und Grundwertes des Miteigentumsanteiles auch die Heranziehung ihres Ertragswertes erforderlich. Hiebei haben jedoch die hypothekarischen Belastungen des Wohnungseigentums außer Betracht zu bleiben. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §306ABGB §784AußStrG §102AußStrG §103AußStrG §272
Rechtssatz: In Ermangelung einer ausdrücklichen Bestimmung über die Schätzung zum Zweck der Pflichtteilsberechnung gemäß § 306 ABGB muß der gemeine Preis zur Richtschnur dienen (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 6 Ob 12/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 6 Ob 12/76 EvBl 1977/97 S 210 = N... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §784AußStrG §16 BIII2aAußStrG §102AußStrG §103
Rechtssatz: Die Frage, nach welchen Grundsätzen im allgemeinen landwirtschaftliche Güter zur Bemessung der Pflichtteile zu bewerten sind, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungstexte 6 Ob 18/76 Entscheidungstext OGH 16.09.1976 6 Ob 18/76 6 Ob 12/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94AußStrG §97AußStrG §102
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein auf einer im Miteigentum des Erblassers und seiner Ehefrau stehenden Liegenschaft durch den Erblasser betriebenes Unternehmen zur Gänze ins Inventar aufzunehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 148/62 Entscheidungstext OGH 14.07.1962 1 Ob 148/62 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 BAußStrG §102AußStrG 2005 §167 Abs2
Rechtssatz: Die Tatsache, dass der Einheitswert nicht dem tatsächlichen Wert der Liegenschaft entspricht, rechtfertigt die Anordnung der gerichtlichen Schätzung. Wurde die Schätzung zunächst ohne ausdrückliche Anordnung des Gerichtes durchgeführt, hat aber das Erstgericht sie dem Inventar zu Grunde gelegt, hat es diese Maßnahme gebilligt. Darin liegt eine " ausdrückliche" wenn auch nachträgl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §102RSchO §15
Rechtssatz: Daß nicht die Realinstanz über die Gesetzmäßigkeit der Inventur und dem Schätzwert entschieden hat, sondern das Abhandlungsgericht, bildet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 236/55 Entscheidungstext OGH 27.04.1955 2 Ob 236/55 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102BG vom 27.05.1952 über Änderungen und Ergänzungen des Grunderwerbsteuergesetzes und des Erbschaftssteuergesetzes, BGBl Nr 108/1952 Art1
Rechtssatz: Der vervielfachte Einheitswert ist nicht nur der Veranlagung der Grunderwerbs - und Erbschaftssteuer zugrunde zu legen, sondern auch der Ermittlung des Wertes der Aktiven im allgemeinen oder in Ansehung der Gebühr des Gerichtskommissärs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102
Rechtssatz: Liegenschaften sind nicht mit dem (aus dem Jahre 1940 stammenden) Einheitswert zu inventarisieren. Entscheidungstexte 3 Ob 297/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 3 Ob 297/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0007819 Dokumentnummer JJR_19540519_OGH0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102RSchO §15RSchO §16
Rechtssatz: Zur Frage der Anwendbarkeit der Realschätzordnung bei der Schätzung unbeweglicher Nachlaßgüter. Entscheidungstexte 2 Ob 595/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 2 Ob 595/51 6 Ob 106/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 6 Ob 106/66 Veröff: JBl 1967,269 = MietSlg 18714 = NZ 1967,139 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102
Rechtssatz: Dem unbedingt erbserklärten Erben ist, auch wenn er nur Teilerbe ist, auf seinen Antrag behufs Erstattung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses im Sinne des § 102 AußStrG die gerichtliche Schätzung des gesamten Nachlasses zu bewilligen. Entscheidungstexte 2 Ob 233/25 Entscheidungstext OGH 17.03.1925 2 Ob 233/25 SZ 7/87 ... mehr lesen...