RS OGH 1998/5/27 6Ob121/98g, 6Ob8/02y, 9Ob126/03z, 8Ob49/13h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1998
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Norm

AußStrG §82 Abs1
AußStrG §102
ABGB §804

Rechtssatz

Auch volljährige Noterben haben das Recht, die Schätzung und Inventarisierung von Nachlaßgegenständen zu verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110041

Im RIS seit

26.06.1998

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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