Norm
AußStrG §82 Abs1Rechtssatz
Auch volljährige Noterben haben das Recht, die Schätzung und Inventarisierung von Nachlaßgegenständen zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110041Im RIS seit
26.06.1998Zuletzt aktualisiert am
02.08.2013