Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zwar bedarf es grundsätzlich nicht der vollständigen Abwicklung (bis zur Aufhebung) des Konkurses, um die Frage der Uneinbringlichkeit beantworten zu können. Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung ist vielmehr bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Konkursverfahrens feststeht, daß... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Zwar muß sich der Geschäftsführer einer GmbH bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kommen mehrere - auch nacheinander bestellt gewesene - Vertreter des Primärschuldners als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen - für welche Z... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht sowohl hinsichtlich des Sachverhaltes als auch der strittigen Rechtsfrage dem mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, 95/16/0077, entschiedenen. Der einzige Unterschied besteht darin, daß im eben zitierten Erkenntnis über die Haftung betreffend Straßenverkehrsbeitrag zu entscheiden war, während im nunmehrigen Verfahren über die Haftung betreffend Umsatzsteuer zu entscheiden ist. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwie... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS (Hinweis auf VwGH E 1996/06/26 95/16/0077) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995140031.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer, der im maßgebenden Zeitraum unbestritten alleiniger Geschäftsführer der mittlerweile im Firmenbuch gelöschten M-GmbH war, gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 ff BAO zur Haftung für die bei dieser Gesellschaft aushaftenden Abgabenschuldigkeiten herangezogen. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob ungeachtet der feststehenden Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §9 Abs1;EStG 1988 §100 Abs3;EStG 1988 §83 Abs2;EStG 1988 §99;
Rechtssatz: Obgleich sowohl der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug als auch der Schuldner der einem Steuerabzug gem § 99 EStG 1988 unterliegenden Einkünfte als Steuerschuldner anzusehen ist, darf er von den Abgabenbehörden nur unter bestimmten Voraussetz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1993 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt für Körperschaften als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9, 80 BAO zur Haftung für Umsatzsteuerbeträge der B. GmbH im Gesamtbetrag von S 1,309.069,-- herangezogen. Als Begründung: war dem Bescheid ein Vordruck angeschlossen, in dem zur Ergänzung lediglich die Firma der GmbH eingefügt war. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich als Geschäftsführer der B. GmbH bemüht, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9, Rz 3). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 17. Februar 1992 nahm das Finanzamt Linz den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von S 160.815,-- (davon S 49.240,-- Staßenverkehrsbeitrag) aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der L Ges.m.b.H. in Anspruch. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung insoweit stattgegeben, als der Haftungsbetrag auf S 75.843,61 (davon S 10.789,81 Straßenverkehrsb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/13/0023 am 20. November 1996
Siehe jedoch:
95/08/0290 E 21. Mai 1996 RS 4;
89/15/0106 E 25. Juni 1990 RS 2;
89/08/0198 E 13. Mä... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführerin der M & K Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von Jänner 1989 bis April 1989 entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-- haftbar gemacht und zur Zahlung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §90;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §64;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, dem aufgrund eines Haftungsbescheides abgabepflichtigen Geschäftsführer der GmbH den gesamten Akteninhalt des den Primärschuldner betreffenden Abgabenverfahren... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 12. Dezember 1986 bis zum 8. Oktober 1992 Geschäftsführer der R.-Gesellschaft m.b.H. Als diese Gesellschaft am 31. Jänner 1991 ihre Geschäftstätigkeit einstellte, hatte sie Verbindlichkeiten aus einem Bankkredit in Höhe von ca. 3,4 Mio. Schilling und bei weiteren Gläubigern in Höhe von ca. 1,5 Mio. Schilling. Der Bankkredit war auf einer der Alleingesellschafterin der R.-Gesellschaft m.b.H. gehörenden Liegenschaft grundbücherlich sichergestellt... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer hatte gemeinsam mit Ralf E. am 1. Dezember 1983 die A.-Gesellschaft m.b.H. gegründet und gemeinsam mit dem zweiten Gesellschafter bis zum 13. November 1989 auch als Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert; mit 13. November 1989 wurden die Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und Heinz J. als Geschäftsführer bestellt. Nach den vom Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Unter jenen, im § 9 Abs 1 BAO genannten Pflichten, deren schuldhafte Verletzung eine der Voraussetzungen für die Haftung des Vertreters ist, sind ausschließlich nur solche Obliegenheiten zu verstehen, die in Abgabenvorschriften wurzeln (Hinweis E 10.11.1993, 91/13/0181), doch liegt eine abgabenrechtlich relevante Pfli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;FinStrG §1;FinStrG §33;
Rechtssatz: Zur finanzstrafrechtlichen Haftung bedarf es weder eines Vollmachtsverhältnisses noch einer formellen Vertretung des Abgabenschuldners, sondern dafür genügt auch schon die bloß faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen (Hinweis Dorazil/Harbich, Finanzstrafgesetz, Anm 5 zu § 33 FinStrG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der W-GmbH in Höhe von insgesamt S 1,889.557,-- (Umatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1984 von S 1,602.732,-- und Kapitalertragsteuer 1984 in Höhe von S 286.825,--) herangezogen. Die bei der W-GmbH uneinbringlichen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten seien allesamt vor Beendigung der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Ges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der A. GmbH im Ausmaß von S 844.875,-- herangezogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer dieser Gesellschaft, auf deren Abgabenkonto derzeit ein vollstreckbarer Abgabenrückstand von über S 1,4 Millionen, sohin mehr als der geltend gemachte Haftungsbetrag, aushaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde in einer am 27. November 1989 abgehaltenen Generalversammlung zum "einzelzeichnungsberechtigten" Geschäftsführer der O. GmbH berufen. An der O. GmbH waren nach einer gleichzeitig erfolgten Abtretung eines Geschäftsanteiles Werner O. mit einer Stammeinlage von S 245.000,--, Werner K. mit einer solchen von S 225.000,-- Dr. Georg K. mit einer solchen von S 5.000,-- sowie der Beschwerdeführer mit einer Stammeinlage von S 25.000,-- beteiligt. Am 24. Jänner 19... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein für die Haftung iSd § 7 Abs 1 Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996140052.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 1 Stammrechtssatz Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) genannten Personen gehört auch der Gechäftsführer einer GmbH. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 7 Stammrechtssatz Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er entweder im ... mehr lesen...
1.1. Über das Vermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 13. Dezember 1994, 3 S 344/94-1, der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Masseverwalter bzw. zu dessen Stellvertreter wurden die Rechtsanwälte Dr. H und Dr. G bestellt. 1.2. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Jänner 1996 wies diese die Berufungen der Gemeinschuldnerin gegen zwei Bescheide des Magistrates der Stadt Wien vom 30. Mai 1995 und v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl;AVG §9;BAO §77;BAO §78;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 3 Stammrechtssatz Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellsch... mehr lesen...