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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0141 B 10. November 1987 RS 3Stammrechtssatz
Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß einem ehemaligen Geschäftsführer kein Beschwerderecht zukommt.
Schlagworte
MasseverwalterMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170083.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009