Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §66;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grunde nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Berufungsbehörde; sie hat dabei grundsätzlich von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen. Es liegt im Wesen einer meritorisch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 7 Abs 1 WAO i.V.m. § 54 Abs 1 leg. cit als Geschäftsführerin der S. GmbH für Abgabenschulden (Dienstgeberabgabe 10-11/1994, Kommunalsteuer 9/1994 und Säumniszuschlag) dieser Gesellschaft im Gesamtbetrag von S 43.411,-- zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides brachte die belangte Behörde im Hinblick auf die am 23. Dezember 1994 erfolgte Konkurseröffnung über das Ver... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997130080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschulden der B-GmbH herangezogen: Umsatzsteuer 1991: S 188.465,84 Umsatzsteuer 1992: S 17.063,-- Umsatzsteuer 1993: S 45.608,-- Vermögensteuer 1993: S 2.500,-- Summe: S 253.636,84 Der Beschwerdeführer sei vom 16. Mai 1989 bis zur Konkur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten entbindet den Geschäftsführer nicht von seinen Informationspflichten und ihm zumutbaren Überwachungspflichten (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9 Tz 13). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §33;
Rechtssatz: Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/12/16 97/15/0051 7 Stammrechtssatz Es liegt nicht außerhalb des nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Geschehensablaufes, dass vertraglich vorgesehene Überrechnungen von in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern (etwa mangels... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes könnte eine Bindung ... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm den Beschwerdeführer mit Haftungsbescheid vom 29. April 1992 als Haftungspflichtigen gemäß § 9 i.V. mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der V-GmbH in Höhe von S 202.559,-- (Umsatzsteuer für April bis August 1989 in Höhe von S 155.269,-- und lohnabhängige Abgaben im restlichen Ausmaß) in Anspruch. In seiner dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabens... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Nach der (durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037,0038, VwSlg 7038 F/1995, ausdrücklich aufrecht erhaltenen) ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es einem Vertreter im Sinne der §§ 80ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er ... mehr lesen...
Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 1996, 94/15/0127. Mit diesem Vorerkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1994 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 0038, auch bei der streitgegenständlichen Haftung für Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 92/17/0083 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkam und ob die Gesellschaft die für die Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beh ist es nur zumutbar, auf ein im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides zur Befriedigung des Gläubigers verwertbares Vermögen zu greifen (Hinweis E 8.11.1978, 1197, 1199/78, VwSlg 5314F/1978). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150191.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde als ehemalige Geschäftsführerin der MB GmbH mit Bescheid zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft herangezogen. Die Abgabenschuldigkeiten wurden wie folgt aufgegliedert: "1992 L 5.246,-- 1992 DB 3.894,-- 1992 DZ 346,-- 1993 SZ 105,-- 2/1993 L 22.513,-- 2/1993 DB 12.694,-- 2/1993 DZ 1.128,--." In einer dagegen erhoben... mehr lesen...
Über das Vermögen des AK wurde am 2. Juni 1995 der Konkurs eröffnet und am 12. Dezember 1995, nach Abschluss eines Zwangsausgleiches, wieder aufgehoben. Der Beschwerdeführer war Masseverwalter im Konkurs des AK. Das Finanzamt hielt dem Beschwerdeführer im Jahr 1996 vor, es sei bei einer abgabenbehördlichen Prüfung bei AK festgestellt worden, dass für den Zeitraum August bis September 1995 Umsatzerhöhungen von 679.037 S und für den Zeitraum Oktober bis Dezember 1995 Umsatzerhöhung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Auch die durch Fehlberechnungen verursachte unrichtige Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben stellt eine Verletzung der dem Vertreter obliegenden Verpflichtungen gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Auch die durch Fehlberechnungen verursachte unrichtige Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben stellt eine Verletzung der dem Vertreter obliegenden Verpfli... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §83 Abs1;KO §30;StGB §158; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Steuerschuldner der Lohnsteuer ist gem § 83 Abs 1 EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/14/0081 E 25. Jänner 2000
96/14/0082 E 25. Jänner 2000
96/14/0083 E 25. Jänner 2000
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde unter Hinweis auf § 78 EStG 1988 die Ansicht vertritt, dass das Fehlen liquider Mittel das Un... mehr lesen...
Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. Juni 1994 wurde über das Vermögen der W-GmbH das Konkursverfahren eröffnet; der Beschwerdeführer war Geschäftsführer dieser GmbH. Mit Schreiben vom 17. Februar 1995 teilte der Masseverwalter über Anfrage der Behörde mit, dass die Konkursmasse "nahezu gänzlich vermögenslos" und nach seinem Informationsstand davon auszugehen sei, "dass sämtliche Konkursgläubiger vollständig leer ausgehen" würden. Der Geschäftsführer der Gemeinschuldne... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2 Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0144 E 25. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO idF LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung - wie bei § 7 Abs 1 Wr LAO idF vor dieser Nov und § 9 BAO - ,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH im Ausmaß von 1,163.786 S (Umsatzsteuer September bis November 1993 von ca. 1,1 Mio. S, Vermögensteuer Oktober bis Dezember 1993, Säumniszuschläge) herangezogen. Der Beschwerdeführer sei von der Gründung der GmbH bis zur Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen (am 2. August 1994) ihr Geschäftsführer gewesen. Da der Konkurs m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Haftung für uneinbringlich gewordene Abgaben besteht nicht nur anteilig, sondern zur Gänze, wenn der Haftungspflichtige nicht aufzeigt, mit welcher Quote die Abgabenschulden auch ohne sein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten uneinbringlich geworden wären (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen darf, dass eine verschuldete Pflichtverletzung vorliegt (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0053). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insb der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, kann eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §166;
Rechtssatz: Die Aufhebung des Konkurses über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens bildet ein starkes Indiz für die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei dieser Kapitalgesellschaft, auf welches sich die Beh, wenn nicht entgegenstehende Umstände vorliegen, stützen kann (H... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Juni 1996 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 54 Wiener Abgabenordnung (WAO) für den Rückstand an Anzeigenabgabe einer näher bezeichneten GmbH in der Höhe von S 160.520,98 für den Zeitraum August 1994 bis Dezember 1994 und März 1995 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Mit ihrem Bescheid vom 9. September 1999 änderte die belangte Behörde über Ber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...