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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Aufhebung des Konkurses über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens bildet ein starkes Indiz für die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei dieser Kapitalgesellschaft, auf welches sich die Beh, wenn nicht entgegenstehende Umstände vorliegen, stützen kann (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140041.X01Im RIS seit
26.11.2001