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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/12/16 97/15/0051 7Stammrechtssatz
Es liegt nicht außerhalb des nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Geschehensablaufes, dass vertraglich vorgesehene Überrechnungen von in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern (etwa mangels eines Guthabens auf dem Konto) nicht zustandekommen. Ein Geschäftsführer lässt daher die gebotene Sorgfalt außer Acht, wenn er ohne weiteres auf solche Vereinbarungen vertraut und daher die Tilgung der Umsatzsteuerschuld unterlässt (Hinweis E 20.11.1996, 94/15/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140158.X04Im RIS seit
11.07.2001