RS Vwgh 2000/2/22 96/14/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
FinStrG §33;

Rechtssatz

Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140158.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten