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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Nach der (durch das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037,0038, VwSlg 7038 F/1995, ausdrücklich aufrecht erhaltenen) ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es einem Vertreter im Sinne der §§ 80ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht entrichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150046.X01Im RIS seit
20.11.2000