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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen darf, dass eine verschuldete Pflichtverletzung vorliegt (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140041.X03Im RIS seit
26.11.2001