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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/14/0081 E 25. Jänner 2000 96/14/0082 E 25. Jänner 2000 96/14/0083 E 25. Jänner 2000Rechtssatz
Steuerschuldner der Lohnsteuer ist gem § 83 Abs 1 EStG 1988 der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber. Ein allfälliger Verstoß gegen § 158 StGB bzw eine Anfechtbarkeit iSd § 30 KO kommt diesbezüglich daher nicht in Betracht, weshalb in der dargestellten Rechtfertigung des zur Haftung Herangezogenen kein Nachweis einer nicht schuldhaften Verletzung abgabenbehördlicher Verpflichtungen zu erkennen ist (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/0056). (Hier: Der zur Haftung Herangezogene bringt vor, die Abfuhr der Abgaben wäre deswegen nicht schuldhaft unterblieben, um nicht gegen § 30 KO oder § 158 StGB zu verstoßen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140080.X02Im RIS seit
20.11.2000