Norm: RAO §8 Abs2RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Während das Verfassen von Briefen und Eingaben für Ratsuchende ohne Hinweis auf eine Vertretung in den Rahmen der "Auskunftserteilung oder Beistandsleistung" iS des § 8 Abs 3 RAO fällt, greift das Verwenden von Aufforderungsschreiben in denen der als Jurist ausgewiesene Vertreter selbst als Absender aufscheint und - gleich einem Rechtsanwalt - namens seiner "Mandantschaft" einschreitet, in das Vertretung... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit § 8 Abs 3 RAO wurde der Kreis der berufsfremden Personen, die nur zu einer sachlich begrenzten Parteienvertretung, nicht aber zur umfassenden Vertretung in allen in § 8 Abs 1 RAO genannten Angelegenheiten berechtigt sind, umschrieben. Entscheidungstexte 4 Ob 137/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 4 Ob 137/94 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1994 §227RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 3 RAO ergibt sich deutlich, daß es kein umfassendes Monopol der Rechtsanwälte zur berufsmäßigen Parteienvertretung gibt und daß sich die Berechtigung zu einer sachlich begrenzten Parteienvertretung (auch) auf gewerberechtliche Vorschriften gründen kann. Für die Beurteilung des Umfanges der Gewerbeberechtigung sind gemäß § 29 GewO 1994 im Zweifelsfall auch die in den beteiligten gewerbliche... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Demonstrative Aufzählung, welche anderen einschlägigen Befugnisse und Wirkungsbereiche durch den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte jedenfalls nicht berührt werden, weil es sich dabei um keine "berufsmäßige" Parteienvertretung im Sinne des Abs 2 handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 69/92 ... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit der in § 8 Abs 3 RAO enthaltenen, bestimmte Vereinigungen betreffenden Ausnahme sollten Vereinigungen wie etwa Konsumentenschutzvereine, Mietervereinigungen oder Kraftfahrerorganisationen erfaßt werden, die auf ihren Gebieten unter anderen auch rechtsberatende Tätigkeit entfalten; die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils darf aber hier nicht der Zweck der Auskunftserteilung oder der Beistandsleistung sein.... mehr lesen...
Norm: RAO §8 Abs3
Rechtssatz: Mit dem Aufsetzen der Stampiglie eines Vereins auf ein Schreiben oder auf eine für eine Behörde bestimmte Eingabe einer Partei ist ein Hinweis auf eine Vertretungstätigkeit dann noch nicht verbunden, wenn solche Schriftstücke nicht gleichzeitig vom Verein als Vertreter unterfertigt werden oder sonst auf dessen Eigenschaft als Vertreter hingewiesen wird. Auch das Verfassen von Briefen und Eingaben für Ratsuchende fä... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei von dem mit der Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrag über eine Tiefkühltruhe wegen deren Mangelhaftigkeit zurückgetreten. Er beantragt Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises von 7100 S s A. Das Erstgericht erkannte i S des Klagebegehrens. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Der Kläger schloß im Februar 1965 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über eine Tiefkühltruhe. Bei der Lieferung am 18. Februar 196... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 3 AO können Rechtshandlungen des Schuldners überhaupt nur den Gläubigern gegenüber unwirksam sein. Im Verhältnis zwischen dem Schuldner und dem Dritten dagegen bleiben selbst im Widerspruch mit den Beschränkungen der AO vorgenommene Rechtshandlungen wirksam. Der Schuldner kann nicht die Rechtswirksamkeit eines von ihm selbst während des Ausgleichsverfahrens geschlossenen Vertrages anfechten (NZ 1926,10... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 FAO §8 Abs2AO §8 Abs3AO §32 Abs3AO §55b Abs2
Rechtssatz: Ebenso wie Ausgleichsverwalter und Masseverwalter haben auch Sachwalter die durch den Gegenstand der Geschäftsführung gebotene Sorgfalt anzuwenden (§ 1299 ABGB). Sachwalter sind für die aus einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht resultierenden Schäden den Beteiligten gegenüber unmittelbar verantwortlich. Eine Organhandlung der Sachwalter im Sinne des § 1 Abs 1 AHG ist ... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs3
Rechtssatz: Wurden die Interessen der Ausgleichsgläubiger betroffen, tritt gemäß § 8 Abs 3 AO die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäftes gegenüber jedermann, also auch gegenüber dem Schuldner der abgetretenen Forderung ein und es kann auch dieser diese Unwirksamkeit geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 370/61 Entscheidungstext OGH 21.12.1961 3 Ob 370/... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs2AO §8 Abs3
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Ausgleichsschuldners, sich vor jeder zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörigen Handlung zu vergewissern, ob nicht der Ausgleichsverwalter Einspruch erhebt; nur wo er Anlaß hat anzunehmen, daß der Ausgleichsverwalter Einspruch erheben werde, würde er schuldhaft handeln, wenn er über die Wahrscheinlichkeit des Einspruches hinwegginge. Der Einspruch muß dem Schuldner vor Vornahme der... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs3
Rechtssatz: Die ohne Zustimmung des Ausgleichsverwalters abgeschlossenen, einer solchen Zustimmung bedürftigen Rechtsgeschäfte des Ausgleichsschuldners sind nur relativ unwirksam. Der Ausgleichsschuldner und sein Vertragspartner können nicht von sich aus das Geschäft für ungültig betrachten. Entscheidungstexte 7 Os 304/58 Entscheidungstext OGH 17.04.1959 7 Os 304... mehr lesen...