Norm: RAO §26 Abs5RAO §30RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Zur Antragstellung betreffend die Eintragung eines Konzipiertens in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter ist auch der Ausbildungsanwalt legitimiert, wenn - und das wird der Regelfall sein - davon auszugehen ist, dass dieser in der Folge an der Ausstellung einer Legitimationsurkunde für seinen Kanzleibetrieb interessiert ist. Entscheidungstexte B... mehr lesen...
Norm: RAO §5 Abs2RAO §30
Rechtssatz: Im Gegensatz zu dem Fall der Verweigerung der Eintragung eines Bewerbers in die Liste der Rechtsanwälte (§ 5 Abs 2 RAO) ist die vorherige Einvernahme des Rechtsanwaltsanwärters bei Verweigerung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidungstexte Bkv 9/99 Entscheidungstext OGH 06.12.1999 Bkv ... mehr lesen...
Norm: RAO §15 Abs4RAO §30RPG §1 Abs1RPG §25
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Ausstellung einer Legitimationsurkunde und Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter für eine deutsche Rechtsreferendarin. Entscheidungstexte Bkv 5/98 Entscheidungstext OGH 30.10.1998 Bkv 5/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: RAO §2 Abs1RAO §30
Rechtssatz: Bei einem Rechtsanwalt kann nur die Praxis als Rechtsanwaltsanwärter (§ 30 RAO) geschöpft werden. Eine andere Beschäftigung oder Verwendung bei einem Rechtsanwalt ist sowohl nach dem Wortlaut des § 2 Abs 1 RAO als auch dessen ratio weder praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt (§ 2 Abs 1 erster Halbsatz RAO) noch eine Alternativpraxis oder Ersatzpraxis (§ 2 Abs 1 zweiter Halbsatz RAO). ... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §15RAO §30
Rechtssatz: Es entspricht weder dem Sinn des Gesetzes noch der Absicht des Gesetzgebers, daß ein bereits in den Ruhestand getretener Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter eine Substitutionsberechtigung mit Legitimationsurkunde erhält (§ 15 RAO) und demgemäß als Rechtsanwaltsanwärter für einen (anderen) Rechtsanwalt tätig ist. Will ein in den Ruhestand getretener Rechtsanwalt wieder rechtsanwaltsberuflich tätig sein, ... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Die Standesbehörde kann auch prüfen, ob bei Eintritt eines Rechtsanwaltsanwärters in eine Rechtsanwaltskanzlei die allgemein geforderte fachliche und insbesondere standesrechtliche Berufsausbildung gewährleistet ist (so schon AnwZ 1935,255). Entscheidungstexte Bkd 16/80 Entscheidungstext OGH 14.07.1980 Bkd 16/80 ... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Die Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters kann dann nicht verweigert werden, wenn die disziplinären Beanstandungen des ausbildenden Rechtsanwaltes weder eine mangelnde Ausbildung oder Überwachung von Kanzleipersonal oder Konzipienten zum Gegenstand hatten und auch ihrer Art nach nicht so gelagert waren und nicht als so schwerwiegend anzusehen sind, daß sie die Ausbildung eines Rechtsanwaltsanwärters nicht gewährleist... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Hat die Berufung gegen die Verweigerung der Eintragung Erfolg, so ist (spruchgemäß) der die Bewilligung der Eintragung die Bedingung einer neuerlichen Eintrittsanzeige beizufügen, wenn der Rechtsanwaltsanwärter auf Grund des angefochtenen Beschlusses zunächst seine Tätigkeit eingestellt hat. Entscheidungstexte Bkv 3/78 Entscheidungstext OGH 18.06.1979 Bkv ... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Grundsätzlich ist es richtig, bei Vorliegen des Ansuchens um Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters und Ausstellung einer Legitimationsurkunde auch zu prüfen, ob sich der betreffende Rechtsanwalt standesrechtlich gut verhalten hat. Entscheidungstexte Bkv 2/78 Entscheidungstext OGH 08.05.1978 Bkv 2/78 Bkv 4... mehr lesen...
Norm: RAO §1RAO §2RAO §30
Rechtssatz: Nebenbeschäftigungen, die den Rechtsanwaltsanwärter in erheblichen Ausmaß einer rechtsanwaltschaftlichen Betätigung entziehen, sind mit der Eintragung nicht vereinbar. Entscheidungstexte Bkv 3/75 Entscheidungstext OGH 14.02.1977 Bkv 3/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BLAG §30Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §20 Z2oö LAO §30
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des "Verdienstes eines Dienstnehmers der gleichen Lohnkategorie" im Sinne des § 20 Z 2, zweiter Halbsatz, des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft muß davon ausgegangen werden, daß der Dienstnehmer der gleichen Lohnkategorie während des ganzen Jahres beschäftigt war; das gilt auch dann, wenn in de... mehr lesen...
Norm: RAO §5aRAO §30
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist gegenüber Bescheiden des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer nur in den in der Rechtsanwaltsordnung normierten Fällen (vergleiche § 5 a; § 30 Abs 4 RAO) Berufungsinstanz. Entscheidungstexte Bkv 2/67 Entscheidungstext OGH 18.09.1967 Bkv 2/67 ... mehr lesen...
Norm: RAO §5 Abs6RAO §30
Rechtssatz: § 30 RAO enthält keine dem § 5 Abs 6 RAO entsprechende Vorschrift. Nach Ablauf von drei Jahren seit der rechtskräftigen Abweisung des vorausgegangenen Eintragungsansuchens besteht kein verfahrensrechtliches Hindernis gegen die Behandlung eines neuerlichen Eintragungsansuchens. Entscheidungstexte Bkv 3/67 Entscheidungstext OGH 29.05.1967 Bkv ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs1 GIIIMantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft 31.01.1958 allgoö LAO §30oö LAO §33 ff
Rechtssatz: Die Erklärung des Dienstgebers, er werde den Dienstnehmer bei der Krankenkasse nicht anmelden und ihm nichts bezahlen, löst das Dienstverhältnis vorzeitig auf. Der Dienstnehmer setzt keinen Entlassungsgrund und es trifft ihn auch kein Mitverschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, wenn er einen v... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Wegen des bloßen Verdachtes standeswidriger Handlungen des Rechtsanwalts bei dem die Eintragung begehrt wird, kann diese nicht verweigert werden. Entscheidungstexte Bkv 4/56 Entscheidungstext OGH 10.01.1957 Bkv 4/56 Veröff: AnwBl 1958,79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS00... mehr lesen...
Norm: RAO §30
Rechtssatz: Ein "Übertritt" von einer Rechtsanwaltskanzlei in eine andere liegt nur bei unmittelbar anschließender Tätigkeit vor. Nur eine Praxis, der sich der Rechtsanwaltsanwärter voll und ganz widmen kann, ist als eine anrechenbare Praxis anzusehen. Die Einbringung einer Berufung des Ausschusses gegen eine den Ausschußbeschluß abändernde Entscheidung des OLG ist zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §30
Rechtssatz: Auf die Zulässigkeit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter haben verwandtschaftliche
Gründe: oder ein Schwiegerschaftsverhältnis keinen Einfluß. Für die Ausübung der Praxis als Rechtsanwaltsanwärter ist ein bestimmtes Vertragsverhältnis mit festgelegter Leistung und Gegenleistung nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 496/25 Entscheidu... mehr lesen...