Norm
RAO §26 Abs5Rechtssatz
Zur Antragstellung betreffend die Eintragung eines Konzipiertens in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter ist auch der Ausbildungsanwalt legitimiert, wenn - und das wird der Regelfall sein - davon auszugehen ist, dass dieser in der Folge an der Ausstellung einer Legitimationsurkunde für seinen Kanzleibetrieb interessiert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112898Dokumentnummer
JJR_19991206_OGH0002_000BKV00009_9900000_001