Norm
RAO §30Rechtssatz
Grundsätzlich ist es richtig, bei Vorliegen des Ansuchens um Eintragung eines Rechtsanwaltsanwärters und Ausstellung einer Legitimationsurkunde auch zu prüfen, ob sich der betreffende Rechtsanwalt standesrechtlich gut verhalten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072194Dokumentnummer
JJR_19780508_OGH0002_000BKV00002_7800000_001