Norm
RAO §30Rechtssatz
Hat die Berufung gegen die Verweigerung der Eintragung Erfolg, so ist (spruchgemäß) der die Bewilligung der Eintragung die Bedingung einer neuerlichen Eintrittsanzeige beizufügen, wenn der Rechtsanwaltsanwärter auf Grund des angefochtenen Beschlusses zunächst seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072193Dokumentnummer
JJR_19790618_OGH0002_000BKV00003_7800000_002