Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Bei der Ermittlung des "Verdienstes eines Dienstnehmers der gleichen Lohnkategorie" im Sinne des § 20 Z 2, zweiter Halbsatz, des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft muß davon ausgegangen werden, daß der Dienstnehmer der gleichen Lohnkategorie während des ganzen Jahres beschäftigt war; das gilt auch dann, wenn in dem betreffenden Betrieb die Dienstnehmer "der gleichen Lohnkategorie" während eines Teiles des Jahres - nämlich während der arbeitsschwachen Jahreszeit - dort nicht beschäftigt waren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0038494Dokumentnummer
JJR_19720711_OGH0002_0040OB00045_7200000_002