Norm
RAO §5 Abs6Rechtssatz
§ 30 RAO enthält keine dem § 5 Abs 6 RAO entsprechende Vorschrift. Nach Ablauf von drei Jahren seit der rechtskräftigen Abweisung des vorausgegangenen Eintragungsansuchens besteht kein verfahrensrechtliches Hindernis gegen die Behandlung eines neuerlichen Eintragungsansuchens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0071695Dokumentnummer
JJR_19670529_OGH0002_000BKV00003_6700000_001