RS OGH 1999/12/6 Bkv9/99

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Veröffentlicht am 06.12.1999
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Norm

RAO §5 Abs2
RAO §30

Rechtssatz

Im Gegensatz zu dem Fall der Verweigerung der Eintragung eines Bewerbers in die Liste der Rechtsanwälte (§ 5 Abs 2 RAO) ist die vorherige Einvernahme des Rechtsanwaltsanwärters bei Verweigerung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Entscheidungstexte

  • Bkv 9/99
    Entscheidungstext OGH 06.12.1999 Bkv 9/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112901

Dokumentnummer

JJR_19991206_OGH0002_000BKV00009_9900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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