RS OGH 1925/6/16 3Ob496/25

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Veröffentlicht am 16.06.1925
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Norm

RAO 1868 §30

Rechtssatz

Auf die Zulässigkeit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter haben verwandtschaftliche Gründe oder ein Schwiegerschaftsverhältnis keinen Einfluß. Für die Ausübung der Praxis als Rechtsanwaltsanwärter ist ein bestimmtes Vertragsverhältnis mit festgelegter Leistung und Gegenleistung nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 496/25
    Entscheidungstext OGH 16.06.1925 3 Ob 496/25
    Veröff: SZ 7/210

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0072188

Dokumentnummer

JJR_19250616_OGH0002_0030OB00496_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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