Die Beschwerdeführerin ist eine Bank in der Rechtsform einer registrierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin zum Jahresende 1986 Haftungen in Höhe von S 699,000.000,-- für Kredite, die von der GZB vergeben worden wären, übernommen hätte. Davon wäre im Wege der Sammelwertberichtigung eine Rückstellung im Ausmaß von 3 %, somit in Höhe von S 20,970.000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zwe... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KG ist Nachfolgerin der C-GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft war. Die C-GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juni 1970 gegründet worden. Am Stammkapital in Höhe von S 100.000,-- waren der Wirtschaftstreuhänder A mit S 51.000,-- und seine Ehegattin Brigitte A mit S 24.000,-- sowie der Wirtschaftstreuhänder B mit S 25.000,-- beteiligt; eingezahlt wurde je ein Viertel der genannten Beträge. Die Abtretung von Gesellschaftsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2 Stammrechtssatz Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Finanzberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, erhob gegen die Einkommensteuerbescheide 1986 und 1987 Berufung und wandte sich dabei gegen die Höhe der festgesetzten Sonderausgaben. Nach einem Vorhaltsverfahren änderte das Finanzamt die angefochtenen Bescheide mit Berufungsvorentscheidung ab. Da ein Arbeitsraum nach Auffassung des Finanzamtes nicht ausschließlich betrieblichen Zwecken diente, wurden die damit zusammenhängenden Kosten nicht als Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §98;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nicht jedwede Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und darauf - auch in materieller Hinsicht - günsti... mehr lesen...
Christa K. ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Ein-Personen-GmbH. Bei einer die Jahre 1979 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Gesellschafterin neben ihrem Geschäftsführerbezug Geldbeträge erhalten hat, die sie zur Deckung von Kosten der privaten Lebensführung verwendete. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden die "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht; die Verbindlichkeiten auf diesem Konto sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Nichtanerkennung von wiederholten Entnahmen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als fremdübliche Darlehensgeschäfte; Qualifikation dieser En... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2 Stammrechtssatz Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Jänner 1990 stellte die mitbeteiligte Partei über Antrag des Beschwerdeführers fest, daß die Pflichtversicherung des Beschwerdeführers in der Kranken- (Betriebshilfe)versicherung, Pensionsversicherung und landwirtschaftlichen Unfallversicherung mit 31. August 1984 geendet habe. Nach Zitierung der in Anwendung gebrachten gesetzlichen Bestimmungen führte die mitbeteiligte Partei begründend aus, am 8. März 1984 sei vom Beschwerdeführer und seiner Gattin vor dem Notar... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §861;AVG §45 Abs2;AVG §46;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BSVG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Grundsätze der Freiheit von Beweisregeln sowie der Gleichheit und der Unbeschränktheit der Beweismittel gelten auch für die Frage des Zustande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, die vormals die Firma H-GmbH & Co KG führte und die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, betrieb das Ausflugwagen-, Mietwagen- und Taxigewerbe und ein Reisebüro. Auf Grund der Ergebnisse einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt hinsichtlich der oben genannten Abgabenjahre und Feststellungszeitpunkte neue Bescheide (einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte, Gewerbesteuer, Einhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänge setzt voraus, daß die Leis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1422;ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, inwieweit die Abgabenbehörde bei ihrer Beweiswürdigung auf die Angehörigeneigenschaft durch einen Fremdvergleich R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §1 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §1 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die mangelnde Einkommensteuerpflicht und Körperschaftsteuerpflicht von Personengesellschaften bzw zur Frage, inwieweit Leistungsbeziehungen zwischen der Personengesellsc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin einer KG und in dieser Eigenschaft mit der Geschäftsführung der KG betraut. An der KG waren im Streitzeitraum unter anderem Johann E und Friedrich L als Kommanditisten beteiligt. Diese Personen waren auch Gesellschafter der Beschwerdeführerin und gleichzeitig deren Dienstnehmer (Johann E als Geschäftsführer). Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 1. Jänner 1981 bis 31. Dezember 1983 stellte der Pr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1972 §62 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Ausführungen zur rechtlichen Konstruktion einer GmbH & Co KG, bei der sich die Komplementär-GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, i... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten, je zur Hälfte Eigentümer eines Zweifamilienhauses, erklärten für die Kalenderjahre 1981 bis 1984 jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Obergeschoß des Zweifamilienhauses) und machten für die Kalenderjahre 1982 bis 1984 in den Umsatzsteuererklärungen auf Grund von Vorsteuerbeträgen Gutschriften geltend. Für das Kalenderjahr 1981 wurde keine Umsatzsteuererklärung abgegeben; für dieses Kalenderjahr wurde eine Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 7 UStG 1972 nicht f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht je zur Hälfte im Eigentum der G-Bank AG (in der Folge: Bank) und der C Ltd (in der Folge: Ltd). Laut Punkt 11 a) des Gesellschaftsvertrages obliegt den Gesellschaftern ua der Beschluß über die Gewinnverteilung. Mit Umlaufbeschluß der Generalversammlung vom 27. September/1. Oktober 1984 wurde der handelsrechtliche Gewinn für das Jahr 1982 in der Höhe von 53,737.198,53 S festgestellt und beschlossen, an die Ltd einen Gewinnanteil in der Höhe von 8,000.00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;KStG 1966 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0445/79 E 25. März 1981 VwSlg 5566 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Ausschüttungsbegünstigung des § 22 Abs 2 KStG 1966 ist auch insoweit anwendbar, als die ausgeschütteten Mittel aus vorangegangenen Gesellschaftereinlagen stammen. Das sogenannte "Schü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs3;
Rechtssatz: Ausgeschüttete Gewinne gelten unabhängig von bereits bestehenden Dispositionen als Erträge der Gesellschafter. Eine bereits vorfestgelegte Weiterverwendung der Beträge (hier bilanzwirksam und nicht erfolgswi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Wirtschaftstreuhänder und ermittelte den Gewinn aus seiner Tätigkeit durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1983 bis 1985 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß in der vor Prüfungsbeginn eingereichten Einheitswerterklärung für das Betriebsvermögen zum 1.1.1986 eine Verbindlichkeit mit der Bezeichnung "Lohnschuld" in Höhe von S 443.018,36 ausgewiesen wurde, die aus nicht ausbezahlten Löhnen d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleingesellschafterin der I. Vertriebsgesellschaft mbH; von einem Aktiennominale der Beschwerdeführerin von 180 Mio S war zum 31. Dezember 1986 ein Anteil von 158 Mio S in Händen der W. AG. Die Beschwerdeführerin schloß mit der I. Vertriebsgesellschaft mbH am 11. Juni 1987 einen Vertrag, mit dem die I. Vertriebsgesellschaft mbH sich verpflichtete, für die Beschwerdeführerin auf Vertragsdauer Flugmindestkapazität von 250 Stunden pro Jahr eines zweistrahl... mehr lesen...
Mit einem Gesellschaftsvertrag vom 20. Oktober 1986 schlossen sich die B-GmbH, der Erstbeschwerdeführer und seine Ehegattin E zu einer Kommanditgesellschaft unter der Firma B-GmbH & Co KG zusammen, wobei die B-GmbH und der Erstbeschwerdeführer Komplementäre und E Kommanditistin sein sollten. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Gastgewerbes (Heurigenbetrieb). Von der Gesellschaft wurden für 1986 ein Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 466.942,-- und für 1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0302
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 746;
Rechtssatz: Werden nach dem Erwerb einer für einen Heurigenbetrieb geeigneten Liegenschaft zwischen dem AbgPfl und seiner Ehegattin Verträge über die Gründung einer GmbH sowie einer GmbH & Co KG abgesch... mehr lesen...