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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Rechtssatz
Ausführungen betreffend die Nichtanerkennung von wiederholten Entnahmen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als fremdübliche Darlehensgeschäfte; Qualifikation dieser Entnahmen als verdeckte Gewinnausschüttungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130194.X02Im RIS seit
20.11.2000