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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1Stammrechtssatz
Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
a)
nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
b)
eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
Schlagworte
Verträge zwischen nahen AngehörigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130045.X02Im RIS seit
20.11.2000