RS Vwgh 1992/3/11 90/13/0301

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Veröffentlicht am 11.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0302 Besprechung in: ÖStZB 1992, 746;

Rechtssatz

Werden nach dem Erwerb einer für einen Heurigenbetrieb geeigneten Liegenschaft zwischen dem AbgPfl und seiner Ehegattin Verträge über die Gründung einer GmbH sowie einer GmbH & Co KG abgeschlossen und vermietet der AbgPfl die Liegenschaft mündlich an die Komplementär-GmbH, welche ihrerseits das Grundstück an die betriebsführenden GmbH & Co KG mündlich untervermietet, so erscheint eine solche Vorgangsweise im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg, nämlich das Betreiben einer Gaststätte, ungewöhnlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130301.X02

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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