RS Vwgh 1993/5/26 89/13/0082

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/05 89/13/0111 2

Stammrechtssatz

Bei Nahebeziehungen zwischen den Vertragspartnern muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. So ist für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern eine Gestaltung der Vertragsbedingungen wie unter Fremden erforderlich (Hinweis E 5.11.1991, 89/13/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130082.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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