Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: 2004 kamen die beklagte Universität, das A***** Center sowie das L*****museum aufgrund einer Ausschreibung überein, bei der Ludwig Boltzmann Gesellschaft zu beantragen, ein Ludwig Boltzmann Institut für Medien.Kunst.Forschung zu schaffen. Der Rektor der Beklagten informierte den Kläger, ordentlicher Professor an der D***** Universität K*****, schriftlich von diesen Absichten und fragte an, ob die H*****-Universität *****, deren wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kläger s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wirkte im Jahr 2002 als Darsteller in einem Werbespot mit, den ein Filmunternehmen im Auftrag des Beklagten herstellte. Er räumte seiner Agentur, diese dem Filmunternehmen und jenes dem Beklagten die „Rechte" daran für ein Jahr ein. Nach Ablauf dieses Jahres verwendete der Beklagte den Film weitere drei Jahre in der Fernseh- und Kinowerbung. Das angemessene Entgelt des Klägers hätte dafür 6.336 EUR betragen; der Beklagte zahlte davon 5.750 EUR. Der Kläger be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn des am 14. 11. 1992 verstorbenen Fußballtrainers Ernst Happel. Dessen Nachlass wurde mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 1993 dem Kläger zu zwei Drittel und der Witwe des Erblassers, Elfriede H*****, zu einem Drittel eingeantwortet. Elfriede H***** verstarb am 29. 7. 1996. Ihr Nachlass wurde mit Einantwortungsurkunde vom 25. 6. 1997 dem Kläger zur Gänze eingeantwortet. Die Beklagte brachte am 17. 8. 2004 die Sonderbriefmarke mit der Au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte Hintergründe eines Aufsehen erregenden Kriminalfalls recherchiert und die Ergebnisse der Nebenintervenientin als Grundlage für einen Roman zur Verfügung gestellt. Die Nebenintervenientin sollte ihm dafür „50 % des Gewinns", der „aus dem Buch erzielt" würde, überlassen. Über eine mögliche Verfilmung sprachen der Kläger und die Nebenintervenientin nicht. Vom Angeklagten ließ sich der Kläger alle „Veröffentlichungsrechte" abtreten. Der Angeklagte war zunäch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Eigentümerin der periodischen Druckschrift N*****. In der Ausgabe Nr 17 vom 26. 4. 2001 dieser Zeitschrift wurde ein Artikel veröffentlicht, der mit einem Bild des Klägers illustriert war und wie folgt lautete: "Stadler: Petitionen gegen Riess-Passer Der niederösterreichische FP-Landesrat und Ex-FP-Klubobmann Ewald Stadler ist ein 'wahrer' Parteifreund von FP-Chefin Susanne Riess-Passer. Seit dem Wiener FP-Wahldebakel organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hauptdarsteller der seit 1998 im Fernsehprogramm des Österreichischen Rundfunks ausgestrahlten Serie "MA 2412". Sie verkörpern darin drei Beamte (Herr Weber, Ing. Breitfuß und Frau Knackal), die sich durch charakteristische Eigenarten auszeichnen. Tonfall und Tonhöhe ihrer Stimmen wie auch die Sprachmelodie und der verwendete Dialekt sind äußerst einprägsam und charakteristisch. Der beklagte Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Lutz K*****, vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Diet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F***** war im Oktober 1998 die ursprünglich beklagte F***** Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. (FN 168320f), die auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom 16. 2. 1999 gem § 5 UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der Personengesellschaft F***** GesmbH & Co KG (FN 182284s) aufgelöst und gelöscht wurde. Letztere Personengesellschaft wurde infolge Zusammenschlussvertrags vom 27. 7. 1999... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Dezember 1993 kam es in Österreich zu einer ersten Serie von Briefbombenattentaten. Der Kläger wurde wegen des Verdachtes der Beteiligung an diesen Anschlägen in Untersuchungshaft genommen. Darüber berichteten praktisch alle periodischen Medien ausführlich. Im Rahmen dieser Berichterstattung veröffentlichte die Beklagte in der Tageszeitung "Kurier" Personenbildnisse des Klägers ohne dessen Einwilligung. In der Ausgabe des "Kuriers" vom 19.2.1994 erschie... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §87 Abs3
Rechtssatz: Nur die Verletzung der dem Lichtbildhersteller oder Urheber von Werken der Lichtbildkunst zustehenden Verwertungsrechte kann einen Bereicherungsanspruch nach § 86 UrhG auslösen. Damit ist auch der pauschalierte Schadenersatz nach § 87 Abs 3 UrhG auf die Fälle einer schuldhaften Verletzung solcher Verwertungsrechte oder Werknutzungsrechte des Lichbildherstellers beschränkt. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §87 Abs1UrhG §87 Abs2UrhG §87 Abs3
Rechtssatz: Zur Höhe des nach § 87 Abs 3 iVm Abs 5 UrhG zustehenden Pauschales folgt der erkennende Senat der Auffassung Koziols (Beiträge zum Urheberrecht IV, 60 f). Während Mahr (MR 1994, 189) den Entgeltanspruch nach § 86 UrhG kumulativ neben dem Ersatzanspruch nach § 87 Abs 3 UrhG ersetzt wissen will und damit insgesamt zum Ersatz des Dreifachen des angemessenen Entgelt gelangt, sieht Ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Profifußballspieler und gehört Vereinen der obersten österreichischen Spielklasse an, darunter insbesondere dem Fußballclub S*****. Er erreichte einen in Fußballkreisen einem Spitzenspieler entsprechenden Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad. Die Beklagte ist in L***** ansässig und beschäftigt sich mit dem Vertrieb, der Montage und der Reparatur von Toren, Türen und Zargen in der Steiermark und in Kärnten. Sie betreibt seit 1987 Bandenwerbung ... mehr lesen...
Norm: UrhG §86UrhG §88 Abs1
Rechtssatz: Der Unternehmer haftet für Entgeltanspruch § 86 UrhG, die durch Urheberrechtsverstöße seiner Beauftragten oder Bediensteten im Betrieb seines Unternehmens bewirkt werden, ohne jegliches eigene Verschulden (Abgehen von SZ 26/127). Entscheidungstexte 4 Ob 76/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 4 Ob 76/94 Veröff: SZ 67/115 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als selbständiger Lebensberater tätig und tritt auch öffentlich unter dem Künstlernamen R***** B***** als Hypnotiseur auf. Er gibt laufend Zeitungsinserate auf, mit welchen er Mädchen für die Tätigkeit als Modelle oder als Assistentinnen für seine öffentlichen Auftritte sucht. Mit Anklageschrift vom 26.9.1988 legte die Staatsanwaltschaft Graz dem Kläger zur Last, er habe I.) außer dem Fall der Notzucht drei Frauen durch Anwendung von Hypnose, daher mit Gew... mehr lesen...
Norm: UrhG §86
Rechtssatz: Diese Bestimmung dient jedenfalls dem Zweck der Beweiserleichterung und der Schadenspauschalierung. Entscheidungstexte 4 Ob 101/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 101/93 Veröff: SZ 66/122 4 Ob 63/98p Entscheidungstext OGH 26.05.1998 4 Ob 63/98p Veröff: SZ 71/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der in Klagenfurt erscheinenden Tageszeitung "K*****". Der Kläger ist Obmann des traditionsreichen Fußballklubs "Austria Klagenfurt" und somit ein prominenter Sportfunktionär. Er ist auch Nachtclub- und Bordellbesitzer; ua gehört ihm das Etablissement "M*****" in O*****. In der "K***** Zeitung" vom 3.8.1991 erschien auf den Seiten 8 und 9 folgender Artikel: Der Kläger ist vor rund 1 1/2 Jahren Obmann des Fu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 28.5.1985 erteilte die Beklagte der Nebenintervenientin als Medieninhaberin und Herausgeberin der "Festspiel-Illustrierten" den Auftrag, in dieser Zeitschrift eine Werbeanzeige im Umfang einer Viertelseite einzuschalten. In diesem Schreiben, welchem eine Textvorlage für das Inserat angeschlossen war, hieß es: "Bei Rechnungslegung ersuchen wir um Überlassung eines Belegexemplars". Einen weiteren Kontakt zwischen der Nebenintervenientin und der... mehr lesen...
Begründung: Auf Seite 16 der Ausgabe für Oberösterreich der "N*** K***-Z***" vom 8.11.1986 veröffentlichte die Beklagte ein Lichtbild des Klägers. Daneben war unter den Überschriften "31jährige erleichterte Hausherrn um Haus und Hof" und "Frau ergaunerte Millionen!" folgender Bericht über die in der Strafsache gegen Rita U*** am 7.11.1986 vor dem Kreisgericht Wels, durchgeführte Hauptverhandlung, in welcher der Kläger als Zeuge (Verbrechensopfer) vernommen worden war, abgedruckt: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift "Music Man". Im Februarheft 1987 dieser Zeitschrift erschien auf den Seiten 20 bis 23 eine von der Journalistin Ingrid N*** verfaßte Fotoreportage mit dem Titel "Angst im Nacken" und dem Untertitel "Die Aids-Generation". Die Doppelseite 20/21 (Format 42 x 29,5 cm) zeigt ein ihre gesamte Höhe und den Großteil ihrer Breite ausfüllendes Farbfoto, das zum Teil von Titel, Untertitel, einer Zeile mit... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UrhG §86UrhG §87 Abs2
Rechtssatz: Es ist Sache des Klägers, konkrete Behauptungen aufzustellen, daß er durch die Veröffentlichung seines Bildnisses eine besonders empfindliche Kränkung erfahren habe. Die Floskel, daß das Klagebegehren "auf alle nur denkbaren Rechtsgründe, inklusive aller Ansprüche aus dem Persönlichkeit und dem Recht am eigenen Bild, sowohl nach ABGB als auch nach UrhG" gestützt werde, bedeutet nur, daß sich der K... mehr lesen...
Norm: UrhG §86
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts ist von jenem Entgelt auszugehen, das für die Erteilung gleichartiger, im voraus eingeholter Werknutzungsbewilligungen zur Aufführung geschützter Werke (hier: der Tonkunst als musikalische Einlagen in Bühnen - Sprachwerken) üblicherweise verlangt und gezahlt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 401/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1UrhG §78UrhG §86
Rechtssatz: Kein Anspruch auf "angemessenes Entgelt" bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild, jedoch Ansprüche nach § 1041 ABGB, wenn der geldwerte Bekanntheitsgrad einer Persönlichkeit ausgenützt wird, da die Verletzung dieses Rechtsguts nicht ausschließlich dem - abschließend geregelten - Bereich des UrhG angehört - Fußballer. Entscheidungstexte 4 Ob 40... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1UrhG §78UrhG §86
Rechtssatz: Der Verwendungsanspruch, der jemanden, dessen Bild ohne seine Zustimmung verwendet wurde, wegen Ausnützung seines Bekanntheitsgrades allenfalls zusteht, ist kein Entgeltanspruch im Sinne des § 86 UrhG, der sich ausschließlich nach den dem Verletzten sonst zustehenden Entgeltansprüchen für derartige Verwendungen richtet, sondern hat zur Voraussetzung, dass die Ausnützung des Bekanntheitsgrades dem ... mehr lesen...
Der Kläger ist Berufsfußballer beim Sportklub Rapid Wien. Der Beklagte ist Meister der Fotografie; er betreibt in S ein Sportgeschäft. Im Jahre 1979 brachte er einen Werbekatalog für Fußballsportartikel heraus, in dem er ein Bild des Klägers, das er vom Pressebilddienst Dipl.-Ing. A entgeltlich erworben hatte, veröffentlichte. Der Kläger behauptet, er beziehe ein Einkommen auch daraus, daß er sich gegen angemessenes Entgelt für Werbefotos zur Verfügung stelle. Der Beklagte habe sein... mehr lesen...
Norm: UrhG §82UrhG §86
Rechtssatz: Da die Ansprüche nach den §§ 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvoraussetzungen gegeben sind (ÖBl 1973,139), kann ein Beseitigungsanspruch neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes zustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 344/77 Ver... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...