Norm
UrhG §86Rechtssatz
Bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts ist von jenem Entgelt auszugehen, das für die Erteilung gleichartiger, im voraus eingeholter Werknutzungsbewilligungen zur Aufführung geschützter Werke (hier: der Tonkunst als musikalische Einlagen in Bühnen - Sprachwerken) üblicherweise verlangt und gezahlt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0077349Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022