Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen einem "bloßen Lichtbild" im Sinne des § 73 UrhG und einem "Lichtbildwerk" im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG liegt nur in der besonderen rechtlichen Qualifikation des letzteren als "eigentümliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der bildenden Künste" (§ 1 Abs 1 UrhG). Es entscheidet insbesondere die der Persönlichkeit des Künstlers entstammende Eigenart und ein gewisses Maß an Originalit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin, Herausgeberin und Verlegerin der Programmzeitschrift "Fernseh- und Radiowoche", die seit 1988 den jeweiligen Freitag-Ausgaben der Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung" und "Kurier" beigelegt ist. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "täglich Alles". Der Nummer 6 der Zeitung "täglich Alles" war das Fernsehprogramm für die Zeit vom 11. bis 17.4.1992 beigelegt, das in seiner Ausgestaltung teilweise mit der "Fernseh- und Ra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Lösung der Frage, ob dem Erzeugnis der Kägerin - ihren "Teufelswürsten" - "wettbewerbliche Eigenart" zukommt, hat sich das Rekursgericht an den vom Obersten Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen (ÖBl.1989, 39 mwN, ÖBl.1991, 209 uva) orientiert; der Vorwurf, daß die angefochtene Entscheidung dieser Rechtsprechung abweiche, geht daher fehl. Das gleiche gilt für die Frage, ob die vom Beklag... mehr lesen...
Begründung: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat der Kläger als Werbegrafiker im Jahre 1990 im Auftrag des Beklagten nachstehenden - verkleinerten - Entwurf für ein Logo "City-Gemeinschaft Klagenfurt" hergestellt: Abbildung nicht darstellbar! Die dabei verwendete - erbsengrüne - Darstellung eines Lindwurms - von ihm als "Kalian-Lindwurm" bezeichnet, hatte der Kläger schon einige Jahre davor kreiert. Im September 1990 stellte der Kläger im Auftrag des Beklagten den... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Entscheidend für das Vorliegen eines Werkes der bildenden Künste (§ 3 Abs 1 UrhG) kann zunächst nur sein, dass das Schaffensergebnis objektiv als Kunst interpretierbar ist, dass es also mit den Darstellungsmitteln der bildenden Künste durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht und zum Anschauen bestimmt ist, ohne Rücksicht darauf, ob es auch einen praktischen Gebrauchswert hat. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Daß unter die "Werke der bildenden Künste" im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Graphik - und sei es auch "nur" die sogenannte "Gebrauchsgraphik" - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht. Entscheidungstexte 4 Ob 36/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 36/92 Veröff: SZ 65/5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verwendet im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein von ihren Organen entworfenes DIN-A 4-Formblatt (Blg ./E) gemäß nachstehender Verkleinerung, auf welcher die roten Farben des Originals in Schwarz aufscheinen; lediglich das Wort "Information" ist auch auf dem Original in schwarzen Buchstaben gedruckt: Abbildung nicht darstellbar! Der Beklagte ist ein gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 26.7.1985, Zl.93.672/... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Keine individuelle Eigenart für das Hoheitszeichen für Militärluftfahrzeuge, weil die Wahl der Kreisfläche mit einem ihr eingeschriebenen, auf die Spitze gestellten gleichseitigen Dreieck für die Anerkennung als Werk der bildenden Künste nicht ausreicht; die geometrische Form an sich ist vielmehr Gemeingut. Entscheidungstexte 4 Ob 36/92 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Verwendung des Hoheitszeichens auf einem Informationsblatt des Bundesministeriums für Landesverteidigung entspricht der eines "Firmensignets" auf dem Geschäftspapier eines Unternehmens, die Farben der Republik Österreich entsprechen der Verwendung unternehmenstypischer Farbkombinationen; daher keine individuelle Eigenart. Entscheidungstexte 4 Ob 36/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die N***** Ltd, Japan (kurz: Firma N*****) erzeugt das Elektronikspiel "Game Boy" und die dazugehörende Spielkassette, welche von ihr selbst oder anderen Unternehmen entwickelt werden. Sie vertreibt diese Produkte in verschiedenen Ländern durch Generalvertretungen. Generalvertreterin der Fa.N***** für Österreich ist die Beklagte; sie verfügt hier über das alleinige "Vertriebsrecht" an den für den "Game Boy" produzierten Spielkassetten. Auch die Klägerin verkauft das Sp... mehr lesen...
Begründung: Der im Jahr 1965 verstorbene Architekt Le Corbusier hatte in den Jahren 1928/29 gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Charlotte Perriand und Pierre Jeanneret eine Serie von Möbelstückmodellen entworfen, die dem Bauhausstil zugerechnet werden. Zu diesen Möbeln gehört auch eine Caise-longue mit stufenloser Regulierung, welche vom Atelier Thonet, Paris, in verschiedenen Varianten (aus gebogenem Holz; aus laminierten Holz; mit vereinfachter Stützstruktur ohne Gewebeauflage, mit ... mehr lesen...
Norm: RBÜ PF Art2UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Der in Österreich auch Werken der angewandten Kunst (§ 3 Abs 1 UrhG: Werke des Kunstgewerbes) gewährte Schutz erstreckt sich auch auf den Regelungsbereich der RBÜ; Österreich hat von der Möglichkeiten einer Beschränkung des Schutzes von Werken der angewandten Kunst keinen Gebrauch gemacht. Werke der angewandten Kunst aus dem Ursprungsland Frankreich genießen daher auch in Österreich urheberrechtlichen S... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Daß der Verletzungsgegenstand mit den künstlerischen Gestaltungselementen des Originals übereinstimmt, hat der Kläger zu beweisen (bescheinigen); Sache des Beklagten ist es hingegen zu beweisen (bescheinigen), daß Original und Plagiat nur in urheberrechtlich nicht geschützten Gestaltungselementen übereinstimmen. - "Le Corbusier-chaise-longue". Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Die Beweislast (Bescheinigungslast) dafür, daß der in Anspruch genommene Schutzgegenstand selbst nur ein Plagiat ist oder bloß technisch bedingte oder gemeinfreie Gestaltungselemente aufweist - also für die den Anspruch des Klägers vernichtenden Tatsachen - trifft den Beklagten. - "Le Corbusier-chaise-longue". Entscheidungstexte 4 Ob 95/91 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Behauptet der Kläger ausschließliche Verwertungsrechte an einem Werk des Kunstgewerbes als Werk der bildenden Künste im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG, dann können die zum Nachweis des Werkcharakters erforderlichen Tatsachen im wesentlichen schon durch Vorlage des Werkes oder von Abbildungen davon dokumentiert werden. Dabei können Hinweise, welche Gestaltungselemente dem Werk den Charakter der Einmaligkeit ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Ulrike T***** ist Inhaberin des Fotografenmeisterbetriebes "Fotohaus T*****" ***** und selbst seit längerer Zeit als Fotografin tätig. Sie ist Mitglied des klagenden, als Verein organisierten Rechtsschutzverbandes und hat diesem mit Erklärung vom 2.3.1990 gemäß § 74 Abs 2 UrhG alle ihr zustehenden Schutzrechte des Lichtbildherstellers zur treuhändigen... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Wurde ein Paßfoto ohne Zustimmung des Fotografen veröffentlicht, dann kann die Unterlassung des Veröffentlichens solcher Lichtbilder ohne Rücksicht darauf verlangt werden, ob das betreffende Foto ein bloßes Lichtbild im Sinn des § 73 UrhG oder ein Lichtbildwerk im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG war, hat doch der Verletzer in jedem Fall gegen ein ausschließliches Recht des Fotografen verstoßen. Schon ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §74UrhG §75
Rechtssatz: Lichtbildwerke im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinne des § 73 UrhG; sie genießen daher sowohl den Urheberschutz in engerem Sinn als auch den Leistungsschutz nach §§ 74, 75 UrhG; der Urheber eines Lichtbildwerkes kann sich auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 3/... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Da bei einer unbefugten Veröffentlichung eines Fotos der Kern der Verletzungshandlung unabhängig davon, ob es sich dabei um ein "bloßes Lichtbild" oder um ein "Lichtbildwerk" gehandelt hat, in der Beeinträchtigung eines ausschließlichen Rechtes des Fotografen besteht, wird auch das beantragte Verbot des Vervielfältigens und Verbreitens von Lichtbildwerken von der durch die Verletzungshandlung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Musikverlag. Mit Vereinbarung vom 30. August 1954 erwarb sie das alleinige und ausschließliche Werknutzungsrecht an dem Lied "So ein Tag" (Text: Walter R***; Musik: Lotar O***) für Österreich. Der Refrain des Liedtextes lautet wie folgt: "So ein Tag, so wunderschön wie heute, so ein Tag, der dürfte nie vergeh'n. So ein Tag, auf den ich mich so freute. Und wer weiß, wann wir uns wiedersehn. Ach wie bald vergehn die schönen Stunden, die wie Wolken ve... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist in Neu-Götzens unter der Unternehmensbezeichnung "H*** P***" als Fotograf tätig; sein Geschäftspapier enthält die Berufsangabe "Kunstfotograf". Er hat ua für Werbeprospekte, mit denen für Skiurlaube, Sportgeräte, Sportbekleidung und ein Erfrischungsgetränk geworben wurde, Lichtbilder hergestellt und verkauft. Auf der Titelseite des Werbeprospektes für Skiurlaube (Beilage G) ist ein vom Beklagten hergestelltes Lichtbild zu sehen, das einen Skifahrer mit... mehr lesen...
Begründung: Der zuletzt in Wien 1., Bösendorferstraße 3, wohnhaft gewesene bildende Künstler Adolf L*** ist am 23.August 1933 in Wien verstorben. Mit Testament vom 5.April 1922 hatte er seine Ehegattin Elsie L***, geborene A***, zur Alleinerbin eingesetzt. Am 17.Juli 1981 stellte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Amtsbestätigung aus, wonach Elsie L*** testamentarisch von Adolf L*** zu seiner Alleinerbin eingesetzt worden sei und andere erbberechtigte Personen nach der Akte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger suchte im Spätsommer 1985 den Arlberg auf, um dort seine Dienste als Berufsgraphiker anzubieten und ins Geschäft zu kommen. Er besuchte unter anderem auch das von der Gattin des Beklagten geführte Hotel "Cresta" in Oberlech und bot ihr - allerdings ohne Erfolg - eine "Konzeption für das Gebiet Oberlech" an. Der Beklagte - er ist Leiter einer Schischule in Oberlech - war bei diesem Gespräch anwesend. Er teilte dem Kläger mit, daß er den Entschluß gefaßt habe,... mehr lesen...