Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §3 Abs1UrhG §54 Z4
Rechtssatz: Die Ansicht des erkennenden Senates muß auch die sogenannte "Innenarchitektur" - welche die Formgebung von Innenräumen zum Gegenstand hat und nicht nur die Materialwahl, die Gliederung der Wandflächen, Deckenflächen und Fußbodenflächen, die Farbgebung sowie die natürliche und künstliche Beleuchtung, sondern auch die Möblierung und den Einbau besonderer Einrichtungen umfaßt - dem Begriff der ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §3 Abs1UrhG §54 Z5
Rechtssatz: Eigenpersönlich gestaltete Einrichtungsgegenstände sind, für sich allein betrachtet, keine "Werke der Baukunst", sondern andere Werke der bildenden Künste im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG; durch ihre Verbindung mit einem bestimmten Raum zu einem einheitlichen Kunstwerk werden sie aber zugleich integrierende Bestandteile einer eigenpersönlichen Schöpfung auf dem Gebiet der Innenarchitektur und dam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile sind als Unternehmer auf künstlerischem Gebiet (Graphik) tätig; sie stehen beim Entwerfen, Herstellen und Vertreiben von Ehrenurkunden in einem Wettbewerbsverhältnis. Der Kläger erhielt vor mehreren Jahren vom Fremdenverkehrsverband Umhausen den Auftrag, eine Urkunde samt Text auszuarbeiten, mit der langjährigen Urlaubsgästen für den oftmaligen Aufenthalt in Umhausen gedankt werden sollte. Er gestaltete eine solche Urkunde mit einem von ihm e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines Vereines. Zu ihrem Werkbestand gehören u.a. die Werke des österr. Zeichners Willy M***. Die beklagte Kommanditgesellschaft betreibt den Großhandel mit Mal- und Bilderbüchern. Die Klägerin, die u.a. ein gleichlautendes Unterlassungsbegehren stellte, beantragte, der Beklagten durch einstweilige Verfügung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites über den geltend gemachten Unterlassungsanspr... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Die individuelle eigentümliche Leistung muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben. Entscheidungstexte 4 Ob 387/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 387/85 Veröff: SZ 58/201 = EvBl 1986/120 S 463 = GRURInt 1986,486 = MR 1986 H2,20 (M. Walter) = ÖBl 1986,27 4 O... mehr lesen...
Begründung: Die Witwe des Komponisten Alban B, Helene C, geborene D, verstarb am 30.8.1976. Alleinerbin ihres Nachlasses ist die Alban-Berg-Stiftung. Mit Testamentsnachtrag vom 6.8.1974 änderte Helene B den Punkt IV,4 des Testaments vom 23.7.1969 dahin, daß nicht Hans E die Tagebücher ihrer Mutter Anna D als Legat erhalten solle. Vielmehr heißt es im Punkt II des Nachtrages: "Die unter Absatz IV Zif. 4 angeführten Tagebücher meiner Mama Anna D sind 3 Jahre nach meinem Ableben unter ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Auf dem Gebiet der bildenden Kunst muss die schöpferische Gestaltung begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden sein; hier ist eine entsprechende Werkhöhe erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eigenart ihres Schöpfers trägt oder sich zumindest durch eine persönliche Note von anderen Erzeugnissen ähnlicher Art abhebt. Zu den Werken der bildenden Kü... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Geringe Originalität (Werkhöhe) eines Fernseh-Titelvorspanns, dessen wesentliche Gedanken die Verformung einer Weltkugel zum Fernsehschirm und ein in dieser Fernsehmaske einkopiertes, sich drehendes Schriftbild ("Welt der Jugend" - "Zeit im Bild") sind. Entscheidungstexte 4 Ob 346/70 Entscheidungstext OGH 10.11.1970 4 Ob 346/70 Veröff: ÖBl ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber des Verlages Julius B. jun. in Wien. In diesem Verlag ist das von Anna H. illustrierte "Große Igelbuch" im Jahre 1960 erschienen. Der Kläger brachte in der vorliegenden (am 4. April 1962 überreichten) Klage vor, er habe den Vertrieb dieses Buches für das deutsche Sprachgebiet, mit Ausnahme Österreichs, dem B.-Verlag in München übertragen. Die beklagte Partei habe nunmehr mit der Behauptung, sie besitze an Mecki-Igelfiguren und Mecki-Igelbildern ein Urheberrecht ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz vermenschlichter Igelfiguren ("Mecki"-Igel). Entscheidungstexte 4 Ob 343/64 Entscheidungstext OGH 10.12.1964 4 Ob 343/64 Veröff: SZ 37/179 = ÖBl 1965,125 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0076775 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Kein Kunstwerkschutz für "Peter" - Igelpuppen. Entscheidungstexte 9 Os 2/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1962 9 Os 2/62 Veröff: EvBl 1962/319 S 399 = SSt XXXIII/16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0076241 Dokumentnummer JJR_19620314_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Pläne eines Architekten genießen urheberrechtlichen Schutz nach § 3 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 3 Ob 383/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 383/56 Veröff: SZ 29/70 4 Ob 343/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 343/79 Beisatz: Planungsunterlagen eines Architekten (Palais Ferstel und Har... mehr lesen...
Norm: UrhG §3 Abs1
Rechtssatz: Die Abnahme einer Totenmaske kann unter Umständen ein Werk der bildenden Kunst sein. Ob dies in concreto der Fall ist, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 4 Os 53/23 Entscheidungstext OGH 23.02.1923 4 Os 53/23 Veröff: SSt III/9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS00762... mehr lesen...