RS OGH 1991/2/26 4Ob3/91, 4Ob226/19t, 4Ob13/20w

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Norm

UrhG §3 Abs1
UrhG §73
UrhG §74
UrhG §75

Rechtssatz

Lichtbildwerke im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinne des § 73 UrhG; sie genießen daher sowohl den Urheberschutz in engerem Sinn als auch den Leistungsschutz nach §§ 74, 75 UrhG; der Urheber eines Lichtbildwerkes kann sich auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076243

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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