Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und betreibt im 5. Wiener Gemeindebezirk eine Ordination. Für das Jahr 1988 reichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und in deren Rahmen teilweise außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972, für welche der Hälftesteuersatz beantragt wurde, erklärte. Bei den außerordentli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten liegen nur dann vor, wenn sie nach den zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis unmittelba... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als (damaliger) Universitätsassistent auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte setzten sich in den Jahren 1983 bis 1985 aus Einkünften als Lehrbeauftragter für Mathematik in Österreich und aus Einkünften als Visiting Assistent Professor an der Purdue University (USA) zusammen. Im Jahre 1986 bezog der Beschwerdeführer an selbständigen Einkünften nur solche als Lehrbeauftragt... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielte er in den Streitjahren Einkünfte aus der Vortrags- und Prüfungstätigkeit über Buchhaltung am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wien (kurz: WIFI). Strittig ist, ob diese Umsätze als Ausfluß einer schriftstellerischen Tätigkeit gemäß § 6 Z. 14 UStG 1972 unecht steuerbefreit sind bzw. die Einkommensteuer für diese Einkünfte g... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Beachte WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1982 und 1983 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus der Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark (in der Folge: WIFI), für welche er die Anwendung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 beantragte. Weiters beanspruchte der Beschwerdeführer für im Jahr 1983 mit seinem PKW zurückgelegte Fahrten an Stelle des amtlichen Kilometergeldes e... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor für das Fach Betriebswirtschaftslehre. In den Jahren 1981 bis 1985 war er auch am Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer als Vortragender des Gegenstandes "Finanzierung" im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bilanzbuchhalterkurs" tätig. Der vom Beschwerdeführer vorgetragene Gegenstand ist ein Prüfungsgegenstand der am Wirtschaftsförderungsinstitut abgenommenen Bilanzbuchhalterprüfung. Der Beschwerdeführer war auch als An... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0029 E 21. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Kursvortragender nicht nach dem Ausmaß entlohnt, in dem er urheberrechtlich geschützte Leistungen bietet, sondern für eine unterrichtende Tätigkeit, dann liegt keine gesonderte Entlohnung für die Verwertung literari... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0248 E 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein WIFI-Vortragender laut Werkvertrag nach der Zahl der Unterrichtsstunden entlohnt, läßt sich daraus eine gesonderte Entlohnung für die Verwertung von U... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §98 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Sowohl bei gerichtlichen als auch privaten Gutachten kommt eine Begünstigung gem § 38 Abs 4 EStG 1972 nur in Betracht, wenn neben der für eine Gutachtertätigkeit typischen entgeltlichen Überlassung des Gutachtens (= Werkst... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der ein Fernsehservice- und Elektrohandelsunternehmen betreibt, wies in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1986 unter anderem Erlöse aus "Mieten Kassetten" als dem ermäßigten Steuersatz von 8 % bzw. 10 % unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24;UrhG §40 Abs1;UrhG §74 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17; Beachte Besprechung in:ÖStZ 23/2002, 602 - 607; ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;
Rechtssatz: Die Vermietung (Veräußerung) bespielter Videokassetten an den Letztverbraucher unter Ausschluß der Verwendung zur ö... mehr lesen...
Die beiden (miteinander verheirateten) Beschwerdeführer sind absolvierte Betriebswirte und bezeichnen sich in ihren Steuererklärungen 1980 bis 1982 jeweils als Betriebsberater. Sie erklärten jeweils neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt ordnete - den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgend - auch die als freiberufliche erklärten Einnahmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Gegen die entsprechenden Bescheide erhob... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;
Rechtssatz: Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1984 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von S 12.188,--, für die er die Begünstigung des § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG beantragte. Auf Vorhalt teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus der Mitarbeit an einem Wörterbuch der japanischen Sprache stammten. Das Finanzamt wies den Antrag auf begünstigte Besteuerung mit der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine wissenschaftliche Tätigkeit ausschließlich der Schaffung literarischer Werke (hier: Wörterbuch der japanischen Sprache, technische Literatur in japanischer Sprache) dient, die ihrer Art nach zweifellos zur Verbreitung bestimmt sind, so kan... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;
Rechtssatz: Auch ein Miturheber, der gem § 11 UrhG sein Einverständnis zur Verwertung des gemeinschaftlichen Urheberrechtes gibt, erzielt Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, soweit er für die Erteilung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitätsprofessor an der Technischen Universität B. In Projektgemeinschaft mit einem Zivilingenieur für Bauwesen schloß der Beschwerdeführer im Jahre 1977 mit der Republik Österreich einen Vertrag über die Planungsleistung zur Errichtung eines Laboratoriums (Labor). Dieses Labor sollte dazu dienen, die zivilisationsbedingte Strahlenbelastung durch Kernenergie, medizinisch-diagnostische Maßnahmen oder Baustoffe auch in geringen Mengen messen und die Auswirk... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §15 Abs4;UrhG §16 Abs1;UrhG §24; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 467;
Rechtssatz: AusfzF der Einkünfte aus Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972, insbesondere im Hinblick auf Werkscharakter und entgeltliche Überlassung von... mehr lesen...
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer als Architekt Planungsarbeiten (Vorentwurf und Entwurf) zu einem Bauwerk für einen Auftraggeber geleistet und diesem das Recht eingeräumt, diese Planung selbst oder durch Dritte weiterbearbeiten zu lassen. Für die urheberrechtlich geschützte Leistung des Entwurfs erhielt er vom Auftraggeber ein Honorar von S 80.000,--. Dieser Betrag war für die eigentümliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Baukunst bei Be... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs2;UrhG §24;UrhG §33 Abs1;UrhG §5;
Rechtssatz: Auch das Bearbeitungsrecht (§ 14 Abs 2 UrhG) ist ein Verwertungsrecht des Urhebers des bearbeiteten Werkes. Dem Entgelt für die Einräumung des Rechtes zur Bearbeitung von Entwürfen und Plänen eines Werkes der Baukunst kann daher die Begünstigung nach § 38 Abs 4 EStG 197... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien20/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;MedienG §1 Abs1 Z8;PostG Anl1 §20 Abs3 Z3;UrhG;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer Ermächtigung nach dem Urheberrechtsgesetz zur Führung des Titels einer Druckschrift spricht nicht für, sondern gegen eine Rechtsnachfolge in die Stellung des Medieninhabers (Verlegers). Schlagworte Maßgebende... mehr lesen...