Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Projekt- und Performancekünstlerin. Sie hat an den Kunstakademien von Venedig und Wien studiert und ihre Werke in zahlreichen Ausstellungen vorgestellt. 1993 wurde sie eingeladen, an der Ausstellung des Rheinischen Landesmuseums Bonn mit dem Thema „Der Schuh als Kunstobjekt“ teilzunehmen. Die Klägerin stellte dort einen Videofilm mit dem Titel „39½-27°“ aus. Der Film hat eine Dauer von 90 Sekunden und zeigt, wie ein Mann einer Frau einen Schokol... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Österreichische Rundfunk ist Kommanditist und einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, die Online-Dienste anbietet. Unter anderem veröffentlicht sie bundesländerweise geordnet (bundesland.orf.at) Textbeiträge zu aktuellen Themen. Verfasst werden diese Beiträge von Dienstnehmern des Klägers. Die Beklagte betreibt ebenfalls einen Online-Dienst. Sie veröffentlichte dort laufend Nachrichten, die sie - versehen mit dem Zusatz „Quell... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79
Rechtssatz: Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Sprachwerke iSv § 2 Z 1 UrhG und einfache Mitteilungen iSv § 44 Abs 3 UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 248/07k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123375 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79
Rechtssatz: Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Sprachwerke iSv § 2 Z 1 UrhG und einfache Mitteilungen iSv § 44 Abs 3 UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 248/07k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123375 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z2
Rechtssatz: Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene Handwerk der Tanzkunst oder über die Verwendung gängiger Gebärden und Mimik hinausgeht, und werden dadurch Gedank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bietet die Ausbildung zu Tanz, Gesang und Schauspiel an und organisiert künstlerische Gesamtproduktionen. Die Beklagte betreibt unter der Bezeichnung „M*****“ eine Anlage für Pferderennen mit angeschlossenem Casino, in dem auch Unterhaltungsprogramme aufgeführt werden. Die Klägerin stellte zuletzt folgendes Unterlassungsbegehren, das sie mit einem Begehren auf Zahlung eines angemessenen Entgelts von insgesamt 260.000 EUR sA und der Ermächtigung zur ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z2
Rechtssatz: Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene Handwerk der Tanzkunst oder über die Verwendung gängiger Gebärden und Mimik hinausgeht, und werden dadurch Gedank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erstellte 1999 im Auftrag der P***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) das Programm zum Betrieb einer Internet-Gebrauchtwagenbörse und betreute die entsprechende Website des Auftraggebers auf ihrem eigenen Webserver bis 31. 12. 2002. Sie setzte hiebei das von dritter Seite erstellte grafische Design der Homepage, an dem die Auftraggeberin die Werknutzungsrechte besaß, technisch um. Dazu erstellten Mitarbeiter der Klägerin mit der Datenbanksoftwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile handeln mit Waren aus dem Bereich des Arbeitsschutzes und werben auch im Internet. Die Klägerin betreibt über das Internet einen Online-Shop. Auf ihrer Website befindet sich eine Sammlung von rund 250 Schlagwörtern, die ihr Artikelsortiment beschreiben. Der Verfasser dieser Schlagwortsammlung hat der Klägerin „umfassende Nutzungsrechte" daran eingeräumt. Die Schlagwortsammlung gliedert sich in sieben Abteilungen (Handschuhe, Schuhe, Bekleidun... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §40a
Rechtssatz: Geschützt wird dabei nicht ein durch ihre Anwendung erzieltes Arbeitsergebnis, sondern die durch die Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung. Voraussetzung für ihren Schutz ist, dass sie eine gewisse Komplexität aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 35/05... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung nichtig sei. Das Erstgericht habe von der Klägerin vorgelegte Urkunden seiner Entscheidung zugrunde gelegt, ohne ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Beklagte übersieht, dass im Provisorialverfahren der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gilt (4 Ob 91/89 = ÖBl 1990, 32 - VERGLEICHSANGEBOT AN DRITTE mwN). Schon aus diese... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §40a
Rechtssatz: Geschützt wird dabei nicht ein durch ihre Anwendung erzieltes Arbeitsergebnis, sondern die durch die Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung. Voraussetzung für ihren Schutz ist, dass sie eine gewisse Komplexität aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 35/05... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig: Der Revisionsrekurs des Klägers ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig: Die Vorinstanzen haben die vom Kläger verfasste Einleitung des Kommentars zum Arbeitsverfassun... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Ob ein redaktioneller Beitrag die Voraussetzungen eines Sprachwerks erfüllt oder bloß eine einfache Mitteilung über Tagesfragen im Sinn des § 44 Abs 3 UrhG ist, richtet sich nach seinem konkreten Inhalt, insbesondere danach, ob er eine individuelle geistige Leistung zum Ausdruck bringt. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt der Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht für sich allein einen Beit... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Ob ein redaktioneller Beitrag die Voraussetzungen eines Sprachwerks erfüllt oder bloß eine einfache Mitteilung über Tagesfragen im Sinn des § 44 Abs 3 UrhG ist, richtet sich nach seinem konkreten Inhalt, insbesondere danach, ob er eine individuelle geistige Leistung zum Ausdruck bringt. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt der Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht für sich allein einen Beit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Felsritzforscher. Er ist nicht erwerbstätig, hat bisher noch keine eigenen Publikationen verkauft und aus seiner wissenschaftlichen Arbeit noch keine eigenen Einnahmen erzielt. Er beabsichtigt, ein Werk über Felsritzbilder selbst herauszugeben, um hieraus Einnahmen zu erzielen. Er ist Mitautor des vom Museumsverein F***** anlässlich einer Ausstellung 1991 als Katalog zur Ausstellung herausgegebenen Buches "Z*****". Der Kläger hat für diesen Katalo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des Paragraph 528, A... mehr lesen...
Begründung: Mit der von der Klägerin als erheblich bezeichneten Rechtsfrage, ob auch "aufgrund spezieller objektiver Kriterien erhobene Studienergebnisse Schutz nach § 1 UrhG genießen", hat sich der Oberste Gerichtshof bisher nicht ausdrücklich befasst; die Lösung dieser Frage ist aber aufgrund der bisher ergangenen Rechtsprechung so eindeutig, dass keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO besteht: Mit der von der Klägerin als erheblich bezeichneten Rechtsfrage... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat im Zusammenhang mit Landkarten wiederholt ausgesprochen, daß die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen ebensowenig schutzfähig ist wie rein schablonenmäßige Darstellungsformen oder übliche Darstellungstechniken (MR 1992, 197 [Walter] - Oberösterreich-Karte; MR 1993, 228 [Walter] - Oberösterreich-Karte II; zuletzt MR 1999, 171 [Walter] = ecolex 1999, 409 [Tahedl] - Mittelschulatlas). Der Kläge... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Ein detailliertes Vorbringen zum Werkcharakter erübrigt sich, wenn sich die Eigentümlichkeit schon bei einem bloßen Augenschein zeigt. Entscheidungstexte 4 Ob 292/98i Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 292/98i 4 Ob 22/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 22/01s Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin des Österreichischen Mittelschulatlas. Die darin enthaltenen Kartenwerke stammen von der Einzelfirma H*****, deren Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist. Die Klägerin hat bei Schulatlanten einen Marktanteil von 75 %. Sie bietet die Atlanten auch auf CD-Rom an und vertreibt sie weltweit. Zum Verlagsprogramm der Klägerin gehören auch Straßenkarten. Die Zweitbeklagte ist eine Werbeagentur, die gegen Ersatz der Materialkosten die Werb... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Ein detailliertes Vorbringen zum Werkcharakter erübrigt sich, wenn sich die Eigentümlichkeit schon bei einem bloßen Augenschein zeigt. Entscheidungstexte 4 Ob 292/98i Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 292/98i 4 Ob 22/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 22/01s Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine amerikanische Staatsbürgerin, ist seit Jahren als Medium mit einer "spirituellen Wesenheit", die sie "Ramtha" nennt, tätig. Sie betreibt "Channeling" und tritt zu Ramtha in parapsychologischen Kontakt. Die Beklagte ist gleichfalls Medium. Sie trat im September 1992 erstmals in Österreich auf und bezeichnete sich als "Medium, durch welches Ramtha spricht". Vor dem Auftreten der Beklagten "channelte" nur die Klägerin mit der von ihr so bez... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Auch ein anwaltlicher Vertragsentwurf kann urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, soweit es sich nicht um routinemäßige Angelegenheiten handelt. Bei der anwaltlichen Leistung äußert sich die Individualität nicht - wie bei den Werken der Literatur - durch den Inhalt, sondern durch die interne Form, also durch die Anordnung, Auswahl, Zusammenstellung, Sichtung und Gliederung des Inhalts; Individualität kann si... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Ist das Arbeitsergebnis einer juristischen Tätigkeit von der Einteilung und der Anordnung des Inhalts her nicht von selbst vorgegeben, sondern beruht es auf einer eigenpersönlichen Konzeption des Verfassers, wird das bei Verfassung des Schriftstücks verwendete Material eigenständig gedanklich durchdrungen, kritisch gewürdigt, kommentiert oder auf den konkreten Fall anwendbar gemacht, dann liegt auch hier ein ... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §2 Z1UrhG §42c
Rechtssatz: Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren, rechtfertigt es nicht, den gesamten Vertragstext ( dem im konkreten Fall Werkcharakter zuerkannt wurde) in einer Zeitung zu veröffentlichen, so daß ein Fall zulässiger freier Werknutzung im Sinne des § 42 c UrhG nicht vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 2363/96w ... mehr lesen...