Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z1UrhG §80
Rechtssatz: Einem Zeitschriftentitel kommt urheberrechtlicher Schutz nur dann zu, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Sprachschöpfung im Sinne der §§ 1 Abs 1 und 2 Z 1 UrhG handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 332/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 4 Ob 332/59 4 Ob 113/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z1UrhG §80
Rechtssatz: Einem Zeitschriftentitel kommt urheberrechtlicher Schutz nur dann zu, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Sprachschöpfung im Sinne der §§ 1 Abs 1 und 2 Z 1 UrhG handelt. Entscheidungstexte 4 Ob 332/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 4 Ob 332/59 4 Ob 113/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Der Kläger begrundet sein Schadenersatzbegehren damit, die beklagte Partei habe mit Schreiben vom 21. Feber 1948 bestätigt, daß sie von jeder Auswertung und Nutzung der Idee auch in anderer Art des vom Kläger erfundenen "Fußball-Seismographen" Abstand nehme, sie habe damit auch das alleinige geistige Eigentum des Klägers an dem "Fußball-Seismographen" anerkannt, trotzdem habe die beklagte Partei in der Montagsausgabe vom 19. April 1948 diesen "Fußball-Seismographen" in leicht veränder... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Bildliche Darstellungen sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie belehrender Natur sind und eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Die Methode der Darstellung wird überhaupt nicht geschützt (mit grundsätzlichen Erörterungen zu § 2 Z 3 UrhG). Entscheidungstexte 1 Ob 434/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 434/51 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Bildliche Darstellungen sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie belehrender Natur sind und eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Die Methode der Darstellung wird überhaupt nicht geschützt (mit grundsätzlichen Erörterungen zu § 2 Z 3 UrhG). Entscheidungstexte 1 Ob 434/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 434/51 Veröff: S... mehr lesen...