RS OGH 1996/12/17 4Ob2363/96w, 4Ob236/12b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
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Norm

MRK Art10 Abs2 IV4g
UrhG §2 Z1
UrhG §42c

Rechtssatz

Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren, rechtfertigt es nicht, den gesamten Vertragstext ( dem im konkreten Fall Werkcharakter zuerkannt wurde) in einer Zeitung zu veröffentlichen, so daß ein Fall zulässiger freier Werknutzung im Sinne des § 42 c UrhG nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2363/96w
    Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2363/96w
    Veröff: SZ 69/283
  • 4 Ob 236/12b
    Entscheidungstext OGH 12.02.2013 4 Ob 236/12b
    Vgl auch; Beisatz: Hier wurde die vollständige Wiedergabe einer ? im Einzelfall urheberrechtlich geschützten ? Klage eines Rechtsanwalts auf einer Website als Eingriff in seine wirtschaftlichen Interessen und nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK gerechtfertigt angesehen, weil der angestrebte Zweck (Kritik am Vorgehen) auch ohne deren vollständige Bereitstellung (etwa durch einen bloßen Hinweis auf die Klagseinbringung) erreicht hätte werden können, und diese auch nicht als Beleg für bestimmte Äußerungen diente. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107139

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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