Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens nach § 3g VG schuldig erkannt. Danach hat er sich von 2004 bis 2006 in Feldkirchen/Kärnten und anderen Orten auf andere als die in den §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, indem er das Buch „Deutschlands neue Idee, nationales Manifest für Deutschland und Europa“ mit den im Urteilstenor detailliert wiedergegebenen (I/aa bis aad) Tex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Dezember 1992 einvernehmlich geschiedenen Ehe der Streitteile entstammt die am 25. 12. 1987 geborene Tochter Kerstin. Der Kläger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 15. 3. 1999 verpflichtet, seiner Tochter ab 1. 9. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.800 S (das entspricht 276,76 EUR) zu bezahlen. Nachdem seine Tochter nach der Wiederverehelichung ihrer Mutter den Familiennamen mit Zustimmung des Klägers geänd... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. 1. 2004 (ON 34) wurden dem Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Höhe von monatlich 218,02 EUR für die Zeit vom 1. 11. 2003 bis 31. 10. 2006 gewährt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Vorschüsse an die Großmutter mütterlicherseits Theodora R*****, der mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. 6. 2000 (ON 6) die Obsorge für den Minderjährigen übertragen worden war, auszuzahlen sind. Mit Beschluss des Erstge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittel wird die zweitinstanzliche Auffassung, die Haftung für das Verhalten der Bezirksverwaltungsbehörde als (seinerzeitigen) Amtsvormund der - 1953 geborenen und mit Beschluss vom 4. Oktober 1972 über ihren Antrag für volljährig erklärten - Klägerin nach §§ 264, 1293 ff ABGB treffe jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen sei, somit das beklagte Land als Rechtsträger einer näher genannten Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist am 17. 11. 1990 geboren. Seine Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist, wandte sich noch im November 1990 an das Jugendamt der beklagten Partei. Am 24. 7. 1991 erteilte sie der beklagten Partei die schriftliche Zustimmung, als Sachwalter für ihr uneheliches Kind zur Feststellung der Vaterschaft und für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche tätig zu werden. Sie gab an, sie habe im empfängniskritischen Zeitraum (19. 1. 1990 bis ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Zwillinge Melanie und Gerhard V***** leben in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter. Der unterhaltspflichtige Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 14. 1.1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 2.650,-, insgesamt sohin von S 5.300,- verpflichtet (ON 4). Ein gegen eine monatlich S 2.000,- übersteigende Unterhaltsverpflichtung gerichteter Rekurs des Vaters blieb ergebnislos, weil er der Ladung zum Unterhaltsantrag der K... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Daniel und der mj. Tobias sind die außerehelichen Kinder des Kindesvaters Walter F***** und der Kindesmutter Elisabeth W*****. Der Kindesvater ist zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.800,- ab 1. 7. 1992 für Daniel und von S 700,- für Tobias ab 20. 8. 1990 verpflichtet. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2. 9. 1996, ON 25, wurden für Daniel Titelvorschüsse von S 2.000,- für 1. 8. 1996 bis 31. 7. 1999, mit Beschluß vom 12. 9. 1996, ON 26, für Tobias sol... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Sind die Belehrungen über die Mitteilungspflicht nach § 21 UVG dem Unterhaltsschuldner zugekommen, ist das Unterlassen der Mitteilung über die geänderten Einkommensverhältnisse als grobe Fahrlässigkeit des Unterhaltsschuldners zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 346/97a Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 346/97a ... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die in § 21 UVG normierte Mitteilungspflicht sowie die damit zusammenhängende Ersatzpflicht nach § 22 UVG sollen nicht diejenige Person treffen, die bloß tatsächlich mit der Pflege und Erziehung des in Genuss von Unterhaltsvorschüssen stehenden Kindes befasst ist, sondern den Obsorgeberechtigten beziehungsweise Obsorgepflichtigen, der sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben zwar Dritter bedienen kann, dadurch abe... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Es löst keine Rückzahlungspflicht nach § 22 UVG aus, wenn der Umstand, daß der Unterhaltspflichtige trotz Vorschußgewährung Unterhaltsleistungen direkt an das Kind erbringt, nicht sofort gemeldet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 585/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 585/93 European Case Law Ide... mehr lesen...
Begründung: Dem minderjährigen W***** G***** wurde mit Beschluß vom 13. Oktober 1988 ein monatlicher Unterhaltsvorschuß von 1.500 S gewährt. Wegen seiner teilweisen Selbsterhaltungsfähigkeit wurde dieser Vorschuß mit Beschluß vom 19.November 1990 für die Zeit vom 1.Jänner 1990 bis 31.August 1990 auf 1.200 S herabgesetzt und ab 1.September 1990 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit zur Gänze eingestellt (§ 20 Abs. 1 Z 4 lit b iVm § 7 Abs. 1 Z 2 UVG). Infolge der rückwirkenden Einstellung (... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10.10.1988 entschied das Erstgericht, daß der dem Unterhaltsberechtigten, am 13.11.1973 geborenen Kind zuletzt bis 31.8.1986 gewährte Vorschuß auf den gesetzlichen Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1986 bis 31.8.1989 weiter gewährt wird und daß die Vorschüsse an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes, die dieses pflegt und erzieht, auszuzahlen sind. Am 9.1.1989 langte beim Erstgericht eine Mitteilung des Bezirksjugendamtes ein, wonach über das unter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete das Land Vorarlberg zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe von 22.500 S, die zu Unrecht an die Minderjährige Angelika K*** ausbezahlt worden waren. Das Rekursgericht wies den Rekurs, den die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Unterhaltssachwalterin eingebracht hatte, mit der
Begründung: zurück, rekurslegitimiert wäre das Bundesland Vorarlberg, nicht aber die Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind Erwin D*** geboren am 26.August 1968, das Bezirksjugendamt als gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und den Unterhaltsschuldner Erwin D*** gemäß § 22 Abs 1 UVG zur Bezahlung zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse von S 3.900,-- zu verpflichten. Das Erstgericht verpflichtete den Unterhaltsschuldner und das Bezirksjugendamt für den 12.Bezirk zur ungeteilten Hand, dem Bund zu Handen des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29.1.1985 stellte das Erstgericht die der minderjährigen Maria HAT gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit 30.8.1984 ein. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien beantragte, das Kind, den gesetzlichen Vertreter des Kindes, die Mutter des Kindes und hilfsweise den Unterhaltsschuldner zur Zahlung der in der Zeit vom 1.9.1984 bis 31.1.1985 zu Unrecht ausgezahlten Beträge von S 3.000,-- zu verpflichten. Auf Grund des Rekurses des Präsidenten des... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22 Abs1
Rechtssatz: Verletzung der Mitteilungspflicht begründet nur dann Ersatzpflicht nach § 22 Abs 1 UVG, wenn dadurch die Gewährung der Vorschüsse veranlasst worden ist, diese Verletzung daher für die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse kausal war. Entscheidungstexte 6 Ob 687/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 6 Ob 687/86 ... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien wurde die Vormundschaft über die mj. Kinder Angelique O*** zu 7 P 135/81 und Arne O*** zu 7 P 134/81 geführt. Am 29. März 1983 beantragte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk in Wien für die mj. Angelique O*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 500,-, auszahlbar zu Handen der Mutter Irene S***, zu gewähren. Mit Beschluß vom 21. April 1983, der dem Bezirksjugendamt am 3. Mai 1983 zugestellt wurde, übertrug das Bezirksger... mehr lesen...
Norm: ABGB §264JWG §16UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Haftung der Bezirkshauptmannschaft als Vormund oder besonderer Sachwalter trifft jene Gebietskörperschaft, der sie funktionell zuzurechnen ist, das sind das Bundesland für die Bezirkshauptmannschaft und die Statutarstadt für ihren Magistrat. Gleiches gilt auch für die Haftung auf Grund der Verletzung der Mitteilungspflicht als gesetzlicher Vertreter gemäß § 21 UVG. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien wurde die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder Angelique O*** zu 7 P 135/81 und Arne O*** zu 7 P 134/81 geführt. Am 29.März 1983 beantragte das Bezirksjugendamt für den 20. Bezirk in Wien, für die minderjährige Angelique O*** einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 500,--, auszahlbar zu Handen der Mutter Irene S***, zu gewähren. Mit Beschluß vom 21.April 1983, der dem Bezirksjugendamt am 3. Mai 1983 zugestellt wurde, übe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den am 17.Juli 1966 geborenen Ernst N***, die ihm vom 1.August 1981 bis 31.Jänner 1982 sowie vom 1.August 1982 bis 30.September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten a S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den ***** 1966 geborenen E***** N*****, die ihm vom 1. August 1981 bis 31. Jänner 1982 sowie vom 1. August 1982 bis 30. September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten à S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...
Mit den Beschlüssen P 23/70-49 und 55 setzte das Erstgericht die Alois und Anton A gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend herab und stellten sie in der Folge ein. Diese Beschlüsse wurden vom Rekursgericht bestätigt. Mit den Beschlüssen ON 63 und 64 stellte das Erstgericht fest, daß Alois A S 4.450,-- und Anton A S 11.200,-- an Unterhaltsvorschüssen zu Unrecht bezogen hätten. Es wurde ihnen der Auftrag erteilt, den übergenuß in Teilbeträgen rückzuerstatten. Die Erhebungen hätten er... mehr lesen...
Norm: UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde handelt fahrlässig aber noch nicht ungewöhnlich nachlässig, wenn sie nicht sofort nach jeder Erhöhung der Lehrlingsentschädigung eine neuerliche Meldung an das Gericht erstattete, wenn sie davon ausgehen konnte, daß die sehr niedrigen Unterhaltsbeträge auch noch nach Beginn der Lehrverhältnisse zusätzlich zu den Lehrlingsentschädigungen gebührten, und sie weiter annehmen konnte, daß... mehr lesen...
Norm: UVG §21
Rechtssatz: Hat das Gericht vom Herabsetzungsgrund bzw Einstellungsgrund bereits Kenntnis, besteht keine Mitteilungspflicht mehr. Entscheidungstexte 2 Ob 521/84 Entscheidungstext OGH 29.02.1984 2 Ob 521/84 8 Ob 503/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 8 Ob 503/85 10 Ob 26/20a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271UVG §9UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen besteht zwischen den Interessen der Bezirksverwaltungsbehörde und jenen des Kindes eine Kollision, welche eine Vertretung des Kindes durch die Bezirksverwaltungsbehörde ausschließt. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §245UVG §21UVG §22
Rechtssatz: Die Mutter und Vormünderin kann ihr Kind, sofern sich dieses in ihrer Pflege und Erziehung befindet, im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht vertreten. Entscheidungstexte 6 Ob 520/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 520/82 Veröff: SZ 55/24 3 Ob 525/8... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. 6. 1975 wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk als Amtsvormund des mj. Wolfgang M enthoben. Zum Vormund des Kindes wurde die uneheliche Mutter Rosalia S bestellt. Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche wurde das Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk gemäß § 198 ABGB zum besonderen Sachwalter bestellt. Mit Beschluß vom 2.5. 1980 wurden für die Zeit vom 1. 4. 1980 bis 31. 3. 1983 monatliche Unterhaltsvorschüsse von 1100 ... mehr lesen...