Norm
ABGB §271Rechtssatz
Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen besteht zwischen den Interessen der Bezirksverwaltungsbehörde und jenen des Kindes eine Kollision, welche eine Vertretung des Kindes durch die Bezirksverwaltungsbehörde ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0049021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2013