I. Sachverhalt und Revision 1. Mit Straferkenntnis vom 18. Februar 2013 legte die Bezirkshauptmannschaft Murtal (BH) dem Revisionswerber zur Last, als Inhaber eines Taxi-Gewerbes in Z einen näher bezeichneten Fahrer am 31. Dezember 2011, 00.35 Uhr, als Taxilenker eingesetzt zu haben, obwohl dieser nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises gewesen sei. Dadurch sei § 4 Abs 2 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) verletzt worden. Gemäß § 25... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Revision 1. Mit Straferkenntnis vom 18. Februar 2013 legte die Bezirkshauptmannschaft Murtal (BH) dem Revisionswerber zur Last, als Inhaber eines Taxi-Gewerbes in Z einen näher bezeichneten Fahrer am 31. Dezember 2011, 00.35 Uhr, als Taxilenker eingesetzt zu haben, obwohl dieser nicht im Besitz eines Taxilenkerausweises gewesen sei. Dadurch sei § 4 Abs 2 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (BO 1994) verletzt worden. Gemäß § 25... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0113 E 26. März 1993 RS 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fah... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0113 E 26. März 1993 RS 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fah... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0113 E 26. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der vom Unternehmer zu erbringenden Leistung der Umf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0113 E 26. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der vom Unternehmer zu erbringenden Leistung der Umf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Personenbeförderung im Rahmen der Ausübung des Mietwagen- oder des Taxigewerbes erfolgt ist, ist nicht die Art des Kommunikationsmittels, mit dessen Hilfe es zum Fahrtauftrag kam, entscheidend, sondern der Inhalt des erteilten Auftrags... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Für die Abgrenzung, ob eine Personenbeförderung im Rahmen der Ausübung des Mietwagen- oder des Taxigewerbes erfolgt ist, ist nicht die Art des Kommunikationsmittels, mit dessen Hilfe es zum Fahrtauftrag kam, entscheidend, sondern der Inhalt des erteilten Auftrags... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. April 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Dezember 1991 um 22.35 Uhr in Salzburg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw vom Mirabellplatz kommend in Richtung Dreifaltigkeitsgasse gelenkt und dabei das an der Kreuzung mit der Dreifaltigkeitsgasse deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Fahrzeuge der Stadtwerke/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. April 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Dezember 1991 um 22.35 Uhr in Salzburg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw vom Mirabellplatz kommend in Richtung Dreifaltigkeitsgasse gelenkt und dabei das an der Kreuzung mit der Dreifaltigkeitsgasse deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Fahrzeuge der Stadtwerke/... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §2 Abs1;GelVerkG §3 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z2;
Rechtssatz: Ein Mietwagen ist einem Taxi nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.3.1993, 92/03/0113 - 0117). Im Beschwerdefall war daher das Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Taxi vom Betreiber des Mietwagens zu beachten. Eu... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §25 Abs1;BetriebsO 1994 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der v... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1994 §25 Abs1;BetriebsO 1994 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der v... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fahr... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fahr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Kindberg am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr im Stadtgebiet von Kindberg auf der L 118 auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße Nr. 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Auftrag des S in X im Fahrdienst als Taxi gelenkt, ohne im Besitz des hiefür erf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Kindberg am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr im Stadtgebiet von Kindberg auf der L 118 auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße Nr. 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Auftrag des S in X im Fahrdienst als Taxi gelenkt, ohne im Besitz des hiefür erf... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fahr... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 1 Stammrechtssatz Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsgemäß zur Durchführung von Fahrten auf längere Dauer mit entfernteren Fahr... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der v... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/26 92/03/0113 2 Stammrechtssatz Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für die Festlegung des Entgeltes zwischen den Kontrahenten nach der Natur der v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 30 Abs 1 BetriebsO 1986 iVm § 14 Abs 1 Z 6 GelVerkG bilden beide Normen in ihrer Gesamtheit die übertretene
Norm: iSd § 44 a Z 2 VStG. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Das im § 3 Abs 1 Z 2 GelVerkG für die Definition des Mietwagengewerbes normierte Tatbestandselement des "geschlossenen Teilnehmerkreises" ist nicht nur mit dem Transport mehrerer Personen erfüllt, sondern auch der Transport einer einzelnen Person kann, sofern die zu befördernde Person ber... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde über den Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen jeweils eine Geldstrafe von S 1.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt: 1) Er habe am 10. Mai 1991 gegen 23.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Taxifahrzeug in Linz, X-Straße 1, gelenkt, obwohl das Taxifahrzeug nicht mit einem innen beleuchtbaren, gut sichtbaren Schild mit der Aufsc... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde über den Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen jeweils eine Geldstrafe von S 1.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt: 1) Er habe am 10. Mai 1991 gegen 23.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Taxifahrzeug in Linz, X-Straße 1, gelenkt, obwohl das Taxifahrzeug nicht mit einem innen beleuchtbaren, gut sichtbaren Schild mit der Aufsc... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für di... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §30 Abs4;BetriebsO 1986 §42 Abs10;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Nicht jedes Abnehmen des gem § 25 Abs 1 BetriebsO 1986 gebotenen Schil... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Gegenstand des Mietwagengewerbes ist die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um Werkverträge, bei welchen für di... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §25 Abs1;BetriebsO 1986 §30 Abs4;BetriebsO 1986 §42 Abs10;BetriebsO 1986 §56 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Nicht jedes Abnehmen des gem § 25 Abs 1 BetriebsO 1986 gebotenen Schil... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §3 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0114 92/03/0117 92/03/0116 92/03/0115
Rechtssatz: Das Mietwagengewerbe ist dem Bedürfnis nach der Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises auf Grund besonderer Aufträge zu dienen bestimmt und wird erfahrungsg... mehr lesen...