TE OGH 1989/6/29 8Ob576/88

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Herta L***, Hausfrau, 6130 Schwaz, Pirchanger 70 a, vertreten durch DDr. Hubert Fuchshuber, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Dipl.Ing. Karl S***, Architekt, 6130 Schwaz, Innsbrucker Straße 5, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse infolge Revisionsrekurses beider Parteien gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 26. Februar 1988, GZ 2 b R 27/87-89, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Schwaz vom 11. Dezember 1986, GZ F 7/83-80, teilweise abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Beiden Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben.

Die Verfahrenskosten werden gegenseitig aufgehoben.

Text

Begründung:

Die am 5. Oktober 1957 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 2. Dezember 1982 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Dieser Ehe entsprossen 3 Kinder (Peter, geboren 21. April 1958; Michael, geboren 25. Juni 1961; Stefan, 22. August 1972). Die Elternrechte bezüglich des minderjährigen Stefan S*** stehen der Antragstellerin zu. Der Antragsgegner hat für dieses Kind monatlich S 4.000,-- an Unterhalt zu zahlen.

Die Streitteile stellten zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse widerstreitende Anträge, worüber das Erstgericht wie folgt entschied:

"1) Nachstehende Vermögensbestandteile stellen kein Auseinandersetzungsvermögen im Sinne des § 81 Ehegesetz dar:

a) Der ideelle Miteigentumsanteil des Antragsgegners an der Liegenschaft EZ 1582 II, KG Schwaz, samt damit verbundenem Wohnungseigentum;

b) die Miteigentumsanteile der Antragstellerin je zur ideellen Hälfte an den Liegenschaften EZ 1780 II und 1781 II, je KG Schwaz, an der Liegenschaft EZ 3409 KG Hötting, sowie am Ferienhaus der Parteien auf der Insel Elba;

c)

die Liegenschaft EZ 1747 II, KG Schwaz;

d)

vom Inventar des Hauses Schwaz, Pirchanger Nr. 70 a, die in der Inventarliste unter den Nrn. 1, 10, 12, 22, 29, 30, 34, 35, 37, 40, 41, 43, 50, 63, 64, 65, 73, 83, 89, 90, 93, 99, 100, 107, 114, 123, 125, 126, 127, 130 und 131 verzeichneten Gegenstände sowie der in der Küche hinter der Türe eingebaute Kühlschrank, das Sofa im Gästezimmer und der Farbfernseher und der Fernsehtisch im Wohnzimmer;

              e)              die zwischenzeitig aufgelösten Sparguthaben der Antragstellerin bei der Bank für Tirol und Vorarlberg und bei der Volksbank Schwaz;

              f)              die Beteiligungen der Antragstellerin an der Ing. Hans L***, St. Hubertus Beteiligungs Ges.m.b.H. und an der Ing. Hans L***, St. Hubertus Beteiligungs Ges.m.b.H. & Co KG.

              2)              Der Antragstellerin werden als Eigentum zugewiesen a) Die Miteigentumsanteile je zur ideellen Hälfte des Antragsgegners an den Liegenschaften EZ 1780 II und 1781 II, je KG Schwaz, an der Liegenschaft EZ 3409 KG Hötting, und am Ferienhaus der Parteien auf der Insel Elba samt Einrichtung dieses Ferienhauses;

              b)              die in der Inventarliste unter den Nummern 2-9, 11, 13-21, 23-28, 31-33, 36, 38-39, 42, 44-49, 51-62, 66-72, 74-82, 84-88, 91-92, 94- 98, 102-106, 108-113, 115-122, 124, 128-129 und 132 verzeichneten, im Hause Schwaz, Pirchanger Nr. 70 a befindlichen Gegenstände.

              3)              Der Antragsgegner ist schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Antragstellerin ob nachstehender ihm gehöriger Liegenschaftsanteile einzuwilligen, und zwar a) ob seinen Miteigentumsanteilen je zur ideellen Hälfte an den Liegenschaften EZ 1780 II und EZ 1781 II, je KG Schwaz;

              b)              ob seinem Miteigentumsanteil zur ideellen Hälfte an der Liegenschaft EZ 3409 KG Hötting.

              4)              Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin gegenüber alle für die Übertragung seines Miteigentumsanteiles am gemeinsamen Ferienhaus auf der Insel Elba an diese nötigen Unterschriften und Erklärungen abzugeben.

              5)              Dem Antragsgegner werden als Eigentum zugewiesen:

              a)              die bereits im bücherlich zugeschriebenen Miteigentumsanteile zu 75/1208stel Anteile an der Liegenschaft EZ 678 II, KG Eben samt damit verbundenem Wohnungseigentum an einer Wohnung samt Garage im Hause Maurach am Achensee Nr. 103 b einschließlich der Einrichtung dieser Wohnung;

              b)              der ihm bereits bücherlich zugeschriebene ideelle Miteigentumsanteil der Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz;

              c)              der Miteigentumsanteil der Antragstellerin an der Liegenschaft EZ 1531 II, KG Schwaz;

              d)              die unter der Nummer 101 der Inventarliste verzeichnete Eisentüre des Weinkellers des Hauses Schwaz, Pirchanger Nr. 70 a;

              e)              das gesamte sonstige Mobilar des Hauses Schwaz, Pirchanger Nr. 70 a, soweit es nicht nach Punkt 1) ausgeschieden oder der Antragstellerin zugewiesen wurde.

              6)              Die Antragstellerin ist schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob ihrem ideellen Miteigentumsanteil zur Hälfte an der Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz, zugunsten des Antragsgegners einzuwilligen.

              7)              Die Antragstellerin ist weiters schuldig, binnen eines Monates ab Rechtskraft dieser Entscheidung das Haus Schwaz, Pirchanger Nr. 70 a, zu räumen und dem Antragsgegner von ihren Fahrnissen geräumt zu übergeben.

              8)              Die Rückzahlung der auf den Liegenschaften EZ 1531 II und EZ 1780 II, je KG Schwaz, zugunsten der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen und der Raiffeisen Bausparkasse hypothekarisch sichergestellten Forderungen und der zum Kauf des Ferienhauses auf der Insel Elba bei der Bank für Tirol und Vorarlberg und zum Kauf der Liegenschaft EZ 1781 II KG Schwaz, bei der Raiffeisenkasse Fügen aufgenommenen und bücherlich nicht sichergestellten Kredite hat durch den Antragsgegner zu erfolgen.

Dieser hat die Antragstellerin für den Fall ihrer Inanspruchnahme zur Rückzahlung aufgrund einer allenfalls auch sie treffenden Rückzahlungsverpflichtung schad- und klaglos zu halten.

              9)              Die Verfahrenskosten werden gegenseitig aufgehoben". Der erstgerichtlichen Entscheidung liegen folgende Feststellungen zugrunde:

A) Allgemeine Gestaltung der ehelichen Verhältnisse der Parteien:

Dipl.Ing. Karl S***, der Vater des Antragsgegners, war ein international bekannter Flugzeugkonstrukteur. Zwischen 1940 und 1954 war er technischer Direktor der Jenbacher Werke. Die Antragstellerin Herta L*** ist eine Tochter des am 23. September 1983 verstorbenen Großunternehmers Ing. Hans L***, dessen Firmenimperium unter anderem ein Bauunternehmen, ein Schotterwerk, ein Betonfertigteilwerk, Hotels und Schilifte umfaßte.

Die beiden älteren Kinder der Streitteile haben ihr Studium bereits abgeschlossen und sind selbsterhaltungsfähig.

Die beiden Parteien nahmen miteinander die eheliche Lebensgemeinschaft am Tage ihrer Verehelichung auf. Diese Lebensgemeinschaft währte bis zu ihrer Scheidung am 2. Dezember 1982.

Als die Streitteile heirateten, hatte der Antragsgegner sein Architekturstudium noch nicht beendet. Er schloß dasselbe im Jahre 1964 ab. Anschließend arbeitete er bis 1967 oder 1968 im Bauunternehmen seines Schwiegervaters und dann weitere 2 Jahre in einem Architekturbüro. Seit März 1970 ist er in Schwaz als freischaffender Architekt tätig.

Bis zum Jahre 1964 kamen für den Unterhalt des Antragsgegners dessen Eltern auf. Die Antragstellerin arbeitete bis 1970 bei ihrem Vater als Sekretärin. Die Eheleute wohnten bis 1963 bei den Eltern der Antragstellerin und von 1963 bis 1970 in einer Eigentumswohnung in Schwaz, Spornbergerstraße Nr. 46. Im Jahre 1970 bezogen sie ihr neues Haus in Schwaz, Pirchanger 70 a, das ihnen bis zur Scheidung als Ehewohnung diente.

Das Architekturbüro des Antragsgegners war von 1970 bis 1977 in Mieträumlichkeiten untergebracht. Im Jahre 1977 übersiedelte er mit diesem nach Schwaz, Innsbrucker Straße 5, in eine von ihm erworbene Wohnungseigentumseinheit.

Nachdem sich der Antragsgegner im Jahre 1970 selbständig gemacht hatte, stellte er die Antragstellerin als Angestellte ein. Sie verrichtete für ihn die Buchhaltung. Sie bezog ein monatliches Nettogehalt von ca. S 8.000,--, das 1978 auf S 10.000,-- erhöht wurde und letztlich etwa S 11.000,-- betrug.

Neben ihrer Berufstätigkeit oblagen der Antragstellerin Herta L*** auch die Haushaltsführung und die Erziehung der drei gemeinsamen Kinder, wobei ihr für den Haushalt allerdings ab dem Jahre 1963 ständig eine Hausangestellte zur Seite stand.

Das Architekturbüro des Antragsgegners entwickelte sich nach kurzer Anlaufzeit sehr gut. Beiden Parteien wurde dadurch ein finanziell gehobener Lebensstil ermöglicht. Über die ihm als Architekten übertragenen Bauvorhaben gibt das Werkverzeichnis (Beilage 41) Aufschluß. Die im Akt P 220/82 des Bezirksgerichtes Schwaz erliegenden Jahresabschlüsse weisen für das Jahr 1979 einen Gewinn von S 485.413,35, für das Jahr 1980 einen solchen von S 280.385,47 und für 1981 einen Gewinn von S 1,451.446,86 aus, wobei darauf zu verweisen ist, daß sich diese Gewinne trotz größerer Abschreibungen und Rücklagenbildungen ergaben.

Ihren beim Antragsgegner verdienten Lohn konnte die Antragstellerin für ihre persönlichen Bedürfnisse verwenden, da für die Kosten des gemeinsamen Haushaltes zum weitaus überwiegenden Teil der Antragsgegner aufkam.

Die Antragstellerin war bis April 1979 unbeschränkt und dann bis zur Scheidung nur noch teilweise über die Bankkonten des Antragsgegners verfügungsberechtigt. Von dieser Verfügungsberechtigung machte sie nicht nur zur Bezahlung von Geschäftsschulden ihres Mannes, sondern auch zur Finanzierung des gemeinsamen Haushaltes und letztlich auch zur Befriedigung ihrer rein persönlichen Bedürfnisse in großzügiger Weise Gebrauch. Im einzelnen sind hier folgende von der Antragstellerin vorgenommene Transaktionen bedeutsam:

Am 30. Oktober 1973 hob die Antragstellerin mittels eines von ihr unterfertigen Schecks vom Konto des Antragsgegners Nr. 145-310.008 bei der Bank für Tirol und Vorarlberg S 500.000,--

ab.

Am 28. Juni 1974 und am 31. Oktober 1974 hob die Antragstellerin vom genannten Konto S 300.000,-- bzw. S 200.000,-- ab, legte den Gesamtbetrag von S 500.000,-- auf ein Sparbuch ein und tätigte von diesem nach und nach Abhebungen, bis sie es am 16. Februar 1976 letztlich auflöste.

Die genannten Abhebungen von zusammen S 1 Mio deklarierte die Antragstellerin in der Buchhaltung als Entwicklungskosten für ein zugunsten des Antragsgegners patentiertes Bausystem. Da Belege über die Verwendung dieser Gelder nicht vorhanden waren, schrieb das Finanzamt dem Antragsgegner aus diesem Grunde eine Einkommenssteuernachzahlung von S 586.334,-- vor. Diese Beträge flossen privaten Zwecken der Antragstellerin zu. Diese Abhebungen führten nach deren Entdeckung dazu, daß der Antragsgegner ihr am 3. April 1979 die Zeichnungsberechtigung über dieses Konto entzog. Am 21. April 1975 buchte der Antragsgegner von seinem vorgenannten Konto bei der Bank für Tirol und Vorarlberg S 500.000,-- ab und legte diesen Betrag auf ein neu angelegtes Sparbuch mit der Nummer 859.014 bei diesem Bankinstitut ein. Dieses Guthaben wurde von der Antragstellerin bis 7. Oktober 1975 nach und nach aufgelöst. Bezüglich dieser S 500.000,-- ist ungeklärt, wozu sie von der Antragstellerin verwendet wurden.

Das Girokonto des Antragsgegners Nr. 145-310.008 bei der B*** weist per 2. Dezember 1982 einen Sollsaldo von S 2,155.906,33 auf. Wie diese Schuld im einzelnen zustande kam, ist nicht klärbar. Der Antragsgegner hat überdies per 2. Dezember 1982 bei der B*** Kreditschulden von S 130.000,-- im Zusammenhang mit dem Kauf von PKWs für seine Söhne sowie bei der Raiffeisenkasse Achenkirch in Höhe von S 75.025,92 und bei der Raiffeisenkasse Fügen von S 51.171,05 sowie Guthaben bei der Raiffeisenkasse Eben-Pertisau und bei der Volksbank Schwaz von zusammen S 24.870,90.

Worauf diese Guthaben und die vorgenannten Verbindlichkeiten bei der Raiffeisenkasse Achenkirch und der Raiffeisenkasse Fügen zurückzuführen sind, ist unbekannt.

Aufgrund einer Steuernachprüfung hatte er überdies dem Finanzamt gegenüber per 2. Dezember 1982 eine Schuld von S 915.667,--. Seine sonstigen von ihm ins Treffen geführten Bankverbindlichkeiten betreffen den Liegenschaftsbesitz und wird darauf bei diesem eingegangen werden.

Vom Girokonto des Antragsgegners Nr. 600.016.510 bei der Volksbank Schwaz hob die Antragstellerin zwischen 26. März 1981 und 22. April 1981 insgesamt S 419.784,-- ab. Diese Beträge dienten ihren privaten Zwecken. Wegen Ersatz dieses Betrages trat der Antragsgegner an den Vater der Antragstellerin heran. Ob ein solcher Ersatz erfolgt ist, steht nicht eindeutig fest.

Im Jahre 1978 erhielt die Antragstellerin von ihrem Vater Ing. Hans L*** Beteiligungen an dessen Firmengruppe geschenkt. Es handelte sich hiebei um eine Stammeinlage von S 3,8 Mio auf das Stammkapital von S 46,100.000,-- an der Ing. Hans L*** St. Hubertus Beteiligungs GesmbH und um eine Kommanditeinlage von S 380.000,-- an der Ing. Hans L*** St. Hubertus Beteiligungs GesmbH & Co KG. Aufgrund dieser Beteiligungsrechte fließen ihr seit dem Jahre 1978 monatliche Gewinnvorauszahlungen von S 20.000,-- zu, welche Beträge sie immer für sich für private Zwecke (Reisen, Kauf von Schmuck und Antiquitäten usw.) verwendete.

Die Abgabenerklärung vom 12. November 1980 und der Schenkungssteuerbescheid vom 27. Oktober 1981 weisen unter anderem Schenkungen des Ing. Hans L*** an die Antragstellerin von S 3,8 Mio und eine Barschenkung von S 1,6 Mio aus. Ersterer Betrag betrifft die Schenkung der Stammeinlage von S 3,8 Mio an der Ing. Hans L*** St. Hubertus Beteiligungs GesmbH. Daß der Vater der Antragstellerin dieser schenkungsweise allenfalls in Teilbeträgen den Betrag von S 1,6 Mio zukommen hat lassen, scheint allein schon aufgrund der Überlegung gesichert, daß anderenfalls kein Grund bestanden hätte, eine Barschenkung in dieser Höhe zur Versteuerung anzumelden. Im übrigen hat die Antragstellerin von ihrem Vater aber auch sonst Geldbeträge bis zur Höhe von jeweils etwa S 100.000,--- zum Kauf von Antiquitäten und aus Anlaß von Geburtstagen und zu sonstigen Anlässen geschenkt erhalten.

B) Frühere Ehewohnung in Schwaz, Spornbergerstraße 46:

Mit Miet- und Optionsvertrag vom 26. Februar 1962, abgeschlossen mit der Wohnungseigentum, Tiroler Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, und Kaufvertrag vom 30. September 1969 erwarb der Antragsgegner 57/669- Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 1184 II KG Schwaz, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an einer im Haus Schwaz, Spornbergerstraße 46, gelegenen Wohnung verbunden war. Diese Wohnung diente den Parteien von 1963 bis 1970 als Ehewohnung. Die auf diese Wohnung zu leistende Anzahlung von S 36.900,-- wurde von Ing. Hans L*** getätigt, der auch in der Folge die Zahlung der für diese Wohnung zu leistenden Rückzahlungsraten übernahm. Verschiedene mit dieser Wohnung verbundene Auslagen, wie die Grunderwerbssteuer, Betriebskosten und S 56.060,-- an Darlehensrückzahlungen wurden aber auch vom Antragsgegner selbst getragen. Mit Kaufvertrag vom 16. Februar 1978 verkaufte der Antragsgegner diese Eigentumswohnung samt Mobiliar letztlich an die Firma Ing. Hans L*** GesmbH, also an ein Unternehmen seines Schwiegervaters Ing. Hans L***, um S 800.000,--, wobei er sich allerdings zur Lastenfreistellung verpflichten mußte. Die auf diese Wohnung entfallende Kreditbelastung hatte bei auf sie entfallenden Gesamtkosten von S 209.100,-- ursprünglich S 172.540,-- betragen.

C) Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz:

Die Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz mit einer Fläche von 2.055 m2 wurde von den beiden Parteien je zur ideellen Hälfte mit Kaufvertrag vom 4. Mai 1970 im unverbauten Zustand um den Preis von S 1 Mio erworben. Auf dieser Liegenschaft wurde sodann das Wohnhaus Schwaz, Pirchanger 70 a, errichtet, das den Parteien von 1970 bis zur Scheidung als Ehewohnung diente. In untergeordnetem Ausmaß wurde dieses Haus aber daneben auch für Zwecke des Architekturbüros des Antragsgegners verwendet. Als feststehend kann angenommen werden, daß ein 13,2 m2 großer Kellerraum als Archiv für die berufliche Tätigkeit des Antragsgegners Verwendung fand. Das Haus Schwaz, Pirchanger 70 a, ist in ausgezeichneter Wohnlage mit freiem Blick über das Inntal situiert und so eingeteilt, daß in dasselbe auch das Architekturbüro des Antragsgegners verlegt werden könnte. Es besteht aus zwei miteinander verbundenen Baukörpern mit einer Nutzfläche von 861,80 m2 und entspricht dem Gesamteindruck nach einem aufwendig gebauten Landhaus mit traditionellen Bauformen und gediegenen und aufwendig hergestellten Außenanlagen. Der Grund- und Bauwert einschließlich der fest verbundenen Einbauten (Einbauküche, Einbaukästen im Stiegenhaus und vor dem Elternzimmer) ist, bezogen auf heutige Verhältnisse, mit S 12,914.240,-- anzunehmen. Eine Vermietung käme nach Größe und Ausstattung nur als Ganzes in Betracht, wobei, soweit überhaupt sich ein Mietinteressent finden würde, eine Nettomonatsmiete von S 35.000,-- angemessen erscheinen würde. Mit Rücksicht auf die Abzüge für Erhaltung und Amortisation und den Umstand, daß eine Vermietung unter Umständen mangels Interessenten nicht möglich wäre, ist von einem Jahresertrag von S 251.400,-- oder monatlich rund S 21.000,-- auszugehen, sodaß sich bei einem Kapitalisierungszinsfuß von 5 % ein Ertragswert von S 5,028.000,-- und letztlich als Mittelwert zwischen Grund- und Bauwert und Ertragswert ein Schätzwert von rund S 8,970.000,-- errechnet. Dieser Mittelwert entspricht der Lage auf dem Realitätenmarkt und damit auch dem Verkehrswert.

Der Kaufpreis von S 1 Mio für den Grund stammte von Ing. Hans L***. Die Baumeisterarbeiten für das Haus wurden von dessen Bauunternehmen unentgeltlich durchgeführt. Die Planung und Bauleitung oblag dem Antragsgegner.

Die von der Baufirma des Vaters der Antragstellerin unentgeltlich erbrachten Baumeisterarbeiten sind bei Umlegung auf den gegebenen derzeitigen Verkehrswert von S 8,970.000,-- mit S 2,496.551,-- und die vom Antragsgegner erbrachten Leistungen (Planung und Bauleitung) mit S 714.316,-- zu veranschlagen.

Von dem von Ing. Hans L*** bezahlten Kaufpreis von S 1 Mio hat er die Hälfte, also S 500.000,--, und die von ihm erbrachten Baumeisterarbeiten mit dem veranschlagten Betrag von S 2,417.112,-- als Schenkung an die Antragstellerin zur Vorschreibung der Schenkungssteuer beim Finanzamt angemeldet. Daß die auf den Antragsgegner entfallende Kaufpreishälfte diesem von Ing. Hans L*** nur geborgt worden sei, wurde nicht festgestellt.

Die Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz war für die Parteien von Anbeginn an zur Befriedigung ihres standesgemäßen Wohnungsbedarfes und damit für den Mittelpunkt ihres ehelichen Lebens bestimmt, wobei sogar räumlich dafür Vorsorge getroffen wurde, daß der Antragsgegner sein Architekturatelier unter Umständen einmal in das Haus Schwaz, Pirchanger 70 a, verlegen konnte. Es ist daher davon auszugehen, daß Ing. Hans L*** seine im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskauf und dem Hausbau erbrachten Leistungen als Beitrag an beide Parteien zum Aufbau einer gemeinsamen Existenz verstanden und es sich bei diesem somit um ein Geschenk an beide Parteien gehandelt hat. In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, daß auch der Antragsgegner selbst außer in Form der Planung und Bauleitung in erheblichem Maße zur Finanzierung des Hausbaues beigetragen hat. Er hat nämlich zu diesem Zweck auch den aus dem Verkauf eines ererbten Liegenschaftsbesitzes erzielten Erlös von S 1,5 Mio und den Erlös aus dem Verkauf der seinerzeitigen Ehewohnung in Schwaz, Spornbergerstraße 46, verwendet. Zum Bau des Hauses Schwaz, Pirchanger 70 a, fand überdies auch ein Bauspardarlehen von S 900.000,-- Verwendung, das mit dem Betrag von S 638.500,-- auf der Liegenschaft EZ 1531 II KG Schwaz hypothekarisch sichergestellt ist. Die angesparten Eigenmittel von S 275.000,-- wurden von Ing. Hans L*** zur Verfügung gestellt. Die monatlichen Rückzahlungen von S 4.473,-- wurden ausschließlich vom Antragsgegner bezahlt. Am 2. Dezember 1982 betrug der Schuldsaldo aus diesem Bausparkredit S 490.038,02. Per 17. April 1986 belief er sich auf S 478.017,29. Das Haus Pirchanger 70 a wird seit der Scheidung von der Antragstellerin bewohnt. Der Antragsgegner benützt es seither für Wohnzwecke nicht mehr. Er ist seit 9. September 1984 wieder verehelicht. Für Wohnzwecke steht ihm seine Eigentumswohnung in Maurach am Achensee und das Reihenhaus seiner nunmehrigen Gattin in Schwaz, Pirchanger 90 a, zur Verfügung.

D) Zu Liegenschaft EZ 1780 II KG Schwaz:

Diese Liegenschaft wurde mit Kaufvertrag vom 16. Juli 1980 von beiden Parteien je zur ideellen Hälfte erworben. Der Kaufpreis betrug S 1,2 Mio, wobei die Antragstellerin die auf sie entfallende Kaufpreishälfte von ihrem Vater geschenkt erhielt. Der Antragsgegner finanzierte seine Kaufpreishälfte mit Hilfe eines Bauspardarlehens der Raiffeisenbausparkasse, das von ihm in Monatsraten von S 3.706,-

- abbezahlt wird. Der offene Darlehensrest betrug am 2. Dezember 1982 S 523.830,25 und am 31. März 1986 S 475.967,91. Dieses unverbaute Grundstück ist 1686 m2 groß und hat unbestrittenermaßen einen heutigen Wert von S 2,529.000,--.

E) Liegenschaft EZ 1781 II KG Schwaz:

Dieses 1772 m2 große unverbaute und im Bauland gelegene Grundstück wurde mit Kaufvertrag vom 16. Oktober 1980, der allerdings erst im Jahre 1984 verbüchert wurde, von beiden Parteien ebenfalls je zur Hälfte um S 1,2 Mio gekauft. Die Liegenschaft ist pfandrechtlich nicht belastet und derzeit S 2,658.000,-- wert. Auch in diesem Falle wurde der Antragstellerin der auf ihre Hälfte entfallende anteilige Kaufpreis von S 600.000,-- von ihrem Vater geschenkt. Der Antragsgegner finanzierte seine Kaufpreishälfte hingegen mittels eines bei der Raiffeisenkasse Fügen aufgenommenen Personalkredites. Mit 30. September 1982 waren von diesem Kredit noch S 618.823,-- offen.

Die Summe von insgesamt S 1,2 Mio, die die Antragstellerin zur Bezahlung der auf sie entfallenden Kaufpreishälften (EZ 780 II und 781 II je KG Schwaz) von ihrem Vater geschenkt erhalten hatte, ist im Betrag von S 1,6 Mio enthalten, den Ing. Hans L*** am 12. November 1980 als Barschenkung an die Antragstellerin zur Bemessung der Schenkungssteuer beim Finanzamt angemeldet hatte.

F) Liegenschaft EZ 1582 II KG Schwaz:

Der Antragsgegner hat mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 15. November 1974 einen ideellen Miteigentumsanteil zu 1/5 an dieser Liegenschaft käuflich erworben. Mit diesem Anteil ist Wohnungseigentum an einer 228 m2 großen Wohnungseinheit im Hause Schwaz, Innsbrucker Straße 5, verbunden. Diese Räumlichkeiten dienen dem Antragsgegner ausschließlich für Zwecke seines dort untergebrachten Architekturbüros.

G) Liegenschaft EZ 1747 II KG Schwaz:

Diese lastenfreie Liegenschaft, bei der es sich um ein 2.007 m2 großes unverbautes Baugrundstück handelt, kaufte die Antragstellerin am 16. November 1978 um S 1,879.000,--. Der derzeitige Wert dieses Grundstückes beträgt unbestritten S 3,010.500,--.

Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte mittels eines Barbetrages von

S 1 Mio, den die Antragstellerin von ihrem Vater als Geschenk in Form eines Sparbuches der Bank für Tirol und Vorarlberg mit einem Guthaben in dieser Höhe erhalten hatte, und durch ein von der Antragstellerin bei der B*** aufgenommenes Darlehen, das Ing. Hans L*** bis 2. Dezember 1982 bis auf einen Restbetrag von S 478.000,-- abdeckte. Bis 20. Juni 1984 hat sich diese Kreditschuld aus unbekannter Ursache wieder auf S 751.000,-- erhöht. Ob und in welcher Höhe die Antragstellerin aus eigenen Mitteln Kreditrückzahlungen geleistet hat, ist nicht feststellbar.

H) Liegenschaft EZ 678 II KG Eben:

Der Antragsgegner kaufte 1978 75/1208 Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an einer 2-Zimmer-Wohnung samt Garage in Maurach am Achensee Nr. 103b verbunden ist, um S 610.000,-

-. Der Kaufpreis wurde in Form von Leistungen seines Architekturbüros bezahlt. Diese Eigentumswohnung samt Einrichtung repräsentiert, wie zwischen den Parteien unbestritten ist, einen Wert von S 1 Mio.

I) Liegenschaft EZ 3409 KG Hötting:

Diese Liegenschaft stellt in der Natur ein 1.905 m2 großes unbebautes Grundstück dar, das beide Teile mit Kaufvertrag vom 28. Oktober 1966 um S 790.000,-- je zur Hälfte käuflich erworben haben. Die Bezahlung erfolgte von einem gemeinsamen Konto beider Parteien bei der B***. Die von diesem Konto am 31. Oktober 1966 erfolgte Abbuchung von S 791.985,-- betrifft diese Kaufpreiszahlung. Der Vater der Antragstellerin hatte bei der Bausparkasse der österr. Sparkassen zwei Bausparverträge mit einer Vertragssumme von je S 300.000,-- abgeschlossen. Die Rechte aus diesen Verträgen einschließlich der von ihm geleisteten Ansparguthaben trat er am 30. Juni 1966 an die Antragstellerin ab. An angesparten Eigenmitteln wurden seitens der Bausparkasse am 9. September 1966 S 208.900,-- an die Antragstellerin überwiesen. Auffallend ist, daß das gemeinsame Konto beider Parteien bei der B***, über welches dieser Kauf abgewickelt wurde, per 27. Oktober 1966 eine Gutschrift von S 208.000,-- aufweist. Das Gericht zieht daraus den Schluß, daß von diesen S 208.900,-- letztlich S 208.000,-- diesem gemeinsamen Konto zugeflossen sind. Aufgrund der genannten beiden Bausparverträge wurden der Antragstellerin zwei Bauspardarlehen über zusammen S 387.900,-- gewährt und an sie am 27. April 1967 überwiesen. Auf der Liegenschaft EZ 3409 KG 81.111 Hötting wurde zur Sicherung dieser Darlehensforderung eine Hypothek über S 393.900,--

einverleibt. Die Rückzahlung derselben ist durch den Vater der Antragstellerin erfolgt. Das Gericht geht davon aus, daß die Antragstellerin ihre Kaufpreishälfte von S 395.000,-- letztlich tatsächlich mit ihrem von ihrem Vater geschenkten Geld finanziert hat. Dem vom Antragsgegner vertretenen Standpunkt, daß er allein den ganzen Kaufpreis von S 790.000,-- aufgebracht hat, kann nicht gefolgt werden.

Den Wert dieser Liegenschaft legen beide Teile einvernehmlich mit S 3,175.000,-- fest.

J) Ferienhaus auf Elba:

Wie sich aus den Angaben beider Parteien ergibt, haben diese im Jahre 1980 je zur ideellen Hälfte ein Ferienhaus auf der Insel Elba um Lit. 35 Mio käuflich erworben. Das Geld zur Bezahlung der auf sie entfallenden Kaufpreishälfte erhielt die Antragstellerin von ihrem Vater geschenkt. Zur Finanzierung des auf ihn entfallenden anteiligen Kaufpreises von Lit 17,5 Mio nahm der Antragsgegner bei der Bank für Tirol und Vorarlberg (B***) einen Kredit auf, der per 2. Dezember 1982 noch mit S 380.000,-- offen aushaftete. Die Parteien haben dieses Ferienhaus samt Einrichtung einvernehmlich mit S 1,8 Mio bewertet.

K) Inventar der Eigentumswohnung in Maurach a.A.

Nr. 103 b:

Die während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien angeschaffte Einrichtung dieser Eigentumswohnung hat einen Schätzwert von S 34.900,--. Desweiteren ist in dieser ein Zillertaler Bauernschrank und ein holzgeschnitztes Kruzifix im Werte von zusammen S 57.000,-- vorhanden, welche Gegenstände ebenfalls Aufteilungsvermögen sind. Der Wert der Wohnungseinrichtung ist in dem von den Parteien einvernehmlich mit S 1 Mio bezifferten Wert der Eigentumswohnung enthalten.

L) Einrichtung des Hauses Schwaz, Pirchanger 70 a:

Dieses seinerzeit die Ehewohnung darstellende Haus ist mit wertvollen Teppichen, Antiquitäten, Bildern usw. ausgestattet. Das Mobiliar mit Ausnahme der Teppiche und jener Gegenstände, die als Antiquitäten, Gemälde oder sonstige Kunstgegenstände anzusprechen sind, wird mit S 213.550,-- bewertet. Unbewertet bleiben hiebei der in der Küche hinter der Türe eingebaute Kühlschrank, das Sofa im Gästezimmer und der Farbfernseher samt Fernsehtisch im Wohnzimmer. Diese Gegenstände wurden nämlich erst nach dem 2. Dezember 1982 angeschafft.

Von dem keine Gebrauchsgüter üblicher Art darstellenden Inventar sind die in der unter N) wiedergegebenen Inventarliste mit den Nummern 10, 12, 22, 29, 30, 34, 35, 37, 41, 43, 50, 63, 64, 65, 73, 83, 89, 90, 93, 99, 100, 107, 114, 123, 125, 126, 127, 130 und 131 bezeichneten Gegenstände im Gesamtwert von S 495.100,-- nach einvernehmlicher Darstellung beider Parteien in die Aufteilung nicht einzubeziehen. Das übrige nicht zu den Gebrauchsgütern üblicher Art zählende aus den in der genannten Liste bestehenden Gegenständen bestehende Inventar hat einen Schätzwert von zusammen S 2,281.030,-- . Hierunter fällt auch die spätgotische Eisentüre des Weinkellers im Wert von S 35.000,--.

Den in der Inventarliste unter Nr. 1 angeführten Teppich und den Alpbacher Kasten (Nr. 40 der Inventarliste) hat die Antragstellerin schenkungsweise erworben. Diese beiden Gegenstände haben einen Wert von zusammen S 127.000,--.

Die Antragstellerin hat einen Teil der in der angeschlossenen Inventarliste enthaltenen Gegenstände selbst gekauft oder aber restaurieren lassen. Feststeht, daß sie zu verschiedenen Anlässen von ihrem Vater Geldbeträge bis zu etwa S 100.000,-- geschenkt erhalten hat. Es mag stimmen, daß sie derartiges ihr geschenktes Geld zum Teil zum Kauf von Antiquitäten verwendet hat. Welche Gegenstände im einzelnen mit ihr geschenktem Geld gekauft worden waren, ist heute nicht mehr zu klären.

Keineswegs steht sicher fest, daß die Teppiche Nr. 2 und 9 der Inventarliste ein Geschenk an die Antragstellerin gewesen wären.

M) Sparguthaben der Antragstellerin:

Das Gericht folgt hier der unwiderlegt gebliebenen Aussage der Antragstellerin, wonach es sich bei den Sparguthaben von S 1 Mio (bei der B***) um jenen Betrag gehandelt hatte, den der Vater der Antragstellerin dieser zum Ankauf der Liegenschaft EZ 1747 II KG Schwaz geschenkt hatte, und daß er ihr weiters ein Sparbuch der Volksbank Schwaz mit einem Guthaben von S 179.000,-- (nicht wie behauptet vom Antragsgegner in Höhe von S 500.000,--) und ein weiteres Sparbuch der B*** mit einer Einlage von S 260.000,-- geschenkt hat, wobei sie die beiden letzten Sparguthaben zu ihr heute nicht mehr bekanntem Zweck verwendet hat.

Daß die Antragstellerin am 2. Dezember 1982 aus ihren Firmenbeteiligungen Ersparnisse gehabt hätte oder daß sie derartige Ersparnisse in den vorausgegangenen zwei Jahren in einer der Gestaltung der Lebensverhältnisse beider Teile widersprechenden Art verringert hätte, ist nicht hervorgekommen.

N) Liste des Inventars des Hauses Pirchanger 70 a samt Bewertung der

einzelnen Gegenstände:

I.) Teppiche 1.) Kazak, 246 - 153 cm                ON. 62: S

113.000,--

2.) Schuscha-Karabagh, 245 x 95 cm     ON. 62: S  46.000,--

3.) Täbriz, 379 x 281 cm               ON. 62: S 266.000,--

4.) Afghan, 286 x 208 cm               ON. 62: S   9.500,--

5.) Täbriz, 284 x 202 cm               ON. 62: S 143.000,--

6.) Botaly-Schuscha, 277 x 150 cm      ON. 62: S  42.000,--

7.) Yastik, 97 x 62 cm                 ON. 62: S      30,--

8.) Hamedan-Läufer, 375 x 112 cm       ON. 62: S  50.000,--

9.) Schuscha-Karabagh, 178 x 114 cm    ON. 62: S  49.000,--

10.) Gaschkai, 258 x 146 cm            ON. 62: S  12.800,--

11.) Zandjan, 210 x 120 cm             ON. 62: S   3.500,--

12.) Senneh-Kelim, 194 x 127 cm        ON. 62: S 100.000,--

13.) Buchara-Stickerei, 192 x 137 cm   ON. 62: S  29.000,--

II.) Antiquitäten, Bilder, Kunstgegenstände A) Diele

14.) Tuxerschrank 1777, 92 x 60 cm     ON. 44: S  55.000,--

15.) Zillertaler Schrank, 130 x 65 x 185 cm                      ON.

44: S  65.000,--

16.) Tuxer Truhe, 120 x 65 x 83 cm     ON. 44: S  45.000,--

17.) Kommode, klein, 35 - 19 x 23 cm   ON. 44: S   5.000,--

18.) Biedermeier Tisch, rund, Durchmesser 90 cm

ON. 44: S  30.000,--

19.) Biedermeier Sofa, gepolstert,     ON. 44: S  28.000,--

20.) 2 Geyr-Spätbiedermeier-Stühle     ON. 44: S  24.000,--

21.) Wanduhr                           ON. 44: S   3.000,--

22.) Trachtenhut, Zillertal,           ON. 44: S   3.500,--

23.) Luster, dreiflammig, Messing gegossen um 1870,

ON. 44: S   7.000,--

24.) 2 Scheibenleuchter aus Bronze, Kopien,

ON. 44: S   3.000,--

25.) Biedermeier-Spiegel, 70 x 100 cm  ON. 44: S   8.000,--

26.) 2 Wandleuchten, geschnitzt und gefasst,

ON. 44: S  12.000,--

27.) Tischchen, rund, dreibeinig, Durchmesser 50,5 cm,

ON. 44: S   6.000,--

28.) 2 Lithos mit Ansichten vom Achensee,

ON. 44: S   1.500,--

29.) 3 Holzschnitte von Alois Schwärzler, Porträts,

ON. 44: S   1.200,--

30.) Josefinische Kommode, Kirschholz furniert, zweiladig

ON. 44: S  50.000,--

B) Balkon, Söller 31.) Bauerntisch, 140 x 117 cm         ON. 44: S

30.000,--

32.) 3 Bauernstühle                    ON. 44: S  13.500,--

33.) Gmundener Tonschüssel             ON. 44: S   2.000,--

C) Gäste - WC 34.) Biedermeier-Spiegel, 50 x 70 cm   ON. 44: S

2.500,--

35.) Tischchen, oval, 43 x 65 x 77 cm, ON. 44: S   3.500,--

D) Gästezimmer 36.) Tisch, 103 x 95 cm, 2 Stühle aus der Zeit um

1880,                      ON. 44: S  15.000,--

37.) Biedermeier-Gemälde, Landschaft mit Kirche, 50 x 65 cm,

ON. 44: S   4.500,--

38.) Sessel mit Armstützen aus der Zeit um 1880,

ON. 44: S   5.000,--

39.) Biedermeier-Ochsenaugenrahmen, vergoldet mit Spiegel, 109 x 74

cm     ON. 44: S  10.000,--

              40.)              Alpbachtaler Kasten, zweitürig, neu bemalt

ON. 44: S 15.000,--

              41.)              Biedermeier-Kleiderschrank, zweitürig, Nußholz furniert

ON. 44: S 30.000,--

E) Eingang mit Stiegenhaus 42.) Bauerntruhe, datiert 1796, 155 x 70

x 90 cm,                      ON. 44: S  60.000,--

43.) Bauernschrank, eintürig, datiert 1785, 103 x 63 x 161 cm,

ON. 44: S  20.000,--

44.) Bildtafel, oval, Maria mit Kind, datiert 1873,

ON. 44: S  15.000,--

45.) Gemälde von Lena Bauernfeind, Bauernhof, 34 x 41 cm,

ON. 44: S  12.000,--

46.) Gemälde von Lena Bauernfeind, Winterlandschaft, 52 x 63 cm

ON. 44: S  16.000,--

F) Wohnhalle - Galerie 47.) Bauerntisch, Montafon, 98 x 100 x 72 cm,

ON. 44: S  35.000,--

48.) 2 Scheren, alt,                   ON. 44: S   1.000,--

49.) Bauernsessel                      ON. 44: S   3.000,--

50.) Holzschnitt von Alois Schwärzler, Bei Kitzbühel

ON. 44: S   1.500,--

G) Wohnhalle - Wohnraum 51.) 2 Stühle, rot gepolstert,         ON.

44: S  15.000,--

52.) Biedermeier-Vitrine, 90 x 40 x 155 cm                       ON.

44: S  28.000,--

53.) 1 Paar Barockleuchter, Metallblech, getrieben und versilbert,

ON. 44: S  30.000,--

54.) Vase, Jugendstil, Metall und grünes Glas,

ON. 44: S  25.000,--

55.) 1 Paar Barockleuchter, holzgeschnitzt mit Goldfassung, Höhe 26

cm,                            ON. 44: S  12.000,--

56.) Melkertrüherl, Zillertal, 33 x 21 x 23 cm,

ON. 44: S  15.000,--

57.) 2 Tonmodel                        ON. 44: S   4.000,--

58.) Dose, Jugendstil, Silber,         ON. 44: S   9.000,--

59.) Ölgemälde von Martha Strele, Knabe, datiert 1917,

ON. 44: S  25.000,--

60.) Ölgemälde von Schramm-Zittau, Hühnerhof, 24 x 27 cm,

ON. 44: S  25.000,--

61.) Ölgemälde von Gustav Bechler, Achensee, signiert,

ON. 44: S  15.000,--

62.) Ölgemälde von Haas, Blumen in Vase,

ON. 44: S   5.000,--

63.) 2 Ölgemälde von Erich Torggler, signiert, beide Darstellungen

von Rattenberg,                            ON. 44: S  36.000,--

              64.)              Ölgemälde von Thomas Riss, Porträt A. Schwärzler, ON. 44: S 65.000,--

H) Inhalt der Biedermeier-Vitrine 65.) Krippenpferd, holzgeschnitzt

und gefasst, defekt                        ON. 44: S   7.000,--

66.) Konfekt-Aufsatz aus Glas          ON. 44: S  10.000,--

67.) Jugendstil-Service, 4-teilig,     ON. 44: S   9.000,--

68.) 9 Stück Gläser                    ON. 44: S   5.000,--

69.) Diverses Porzellangeschirr        ON. 44: S  10.000,--

70.) Weihrauchschiff                   ON. 44: S   1.000,--

I) Kaminzimmer 71.) Barockschrank, 2-türig, furniert, 185 x 70 x 195

cm,                     ON. 44: S 220.000,--

72.) Ikone, 28 x 35 cm,                ON. 44: S  15.000,--

73.) Klosterarbeit, 23 x 16 cm,        ON. 44: S  12.000,--

74.) Bronze-Gefäß für Gerste, TF 1791,

ON. 44: S  12.000,--

75.) 2 Biedermeier-Messingleuchter     ON. 44: S   5.000,--

76.) Ölgemälde von Toni Kirchmair, Amras, datiert 1917,

ON. 44: S  30.000,--

77.) Konversationslexikon, 20 Bände, 1895,

ON. 44: S   3.000,--

78.) 8 diverse Tongefäße               ON. 44: S  10.000,--

79.) Holzschüssel, Pfannholz, Stallaterne

ON. 44: S   3.000,--

80.) Kupferpfanne                      ON. 44: S   1.500,--

81.) Messingluster, 6-flammig, aus der Zeit um 1880, zur Zeit im

Abstellraum, ON. 44: S  15.000,--

82.) Kastenschloß, Barock,             ON. 44: S   5.500,--

83.) Bleistiftzeichnung von Josef Wopfner, Chiemseefischer,

ON. 44: S  12.000,--

84.) Holzschüssel, Durchmesser 60 cm   ON. 44: S   7.000,--

85.) Zinnteller, graviert, Durchmesser 34,5 cm

ON. 44: S   7.000,--

86.) Biedermeier-Meesingmörser, Höhe 12,5 cm,

ON. 44: S   4.000,--

87.) Barockmörser aus Bronze, defekt, Höhe 12,5 cm,

ON. 44: S   6.000,--

88.) 1 Paar Rennaissance-Engel, holzgeschnitzt und gefasst,

ON. 44: S  48.000,--

89.) Bleistiftzeichnung, Rückenakt,    ON. 44: S   6.000,--

90.) 1 Paar Empire-Medaillons, holzgeschnitzt und gefasst, Christi

Geburt, bzw. Darstellung im Tempel, rückseitig datiert 1798,

signiert mit Nissl, Durchmesser 31,5 cm,            ON. 44: S

40.000,--

91.) Ohrensessel, gepolstert,          ON. 44: S  18.000,--

92.) Suprabort, geschnitzt und vergoldet,

ON. 44: S   9.000,--

93.) 2 Heiligenfiguren, holzgeschnitzt und gefasst,

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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