Norm
EheG §82 Abs2Rechtssatz
Die Ehewohnung unterliegt selbst dann der Aufteilung, wenn ein Ehegatte vor der Scheidung infolge ehelicher Zerwürfnisse die eheliche Gemeinschaft in der Absicht aufgegeben hat, nie mehr zum anderen Ehegatten zurückzukehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058332Dokumentnummer
JJR_19881129_OGH0002_0040OB00605_8800000_003