RS OGH 1988/11/29 4Ob605/88

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Norm

EheG §82 Abs2

Rechtssatz

Die Ehewohnung unterliegt selbst dann der Aufteilung, wenn ein Ehegatte vor der Scheidung infolge ehelicher Zerwürfnisse die eheliche Gemeinschaft in der Absicht aufgegeben hat, nie mehr zum anderen Ehegatten zurückzukehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058332

Dokumentnummer

JJR_19881129_OGH0002_0040OB00605_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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