Entscheidungsgründe: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Spätestens seit 1. Dezember 1996 ist der gemeinsame Haushalt jedoch aufgehoben, weil der Beklagte zu einer anderen Frau zog. Die Klägerin ist seit 1. September 1996 als Köchin beschäftigt und bezog im Zeitraum 1. September 1996 bis 31. August 1997 ein Nettoeinkommen von 139.515 S, was einem Monatsdurchschnittseinkommen von netto 11.626,25 S entspricht. Der Beklagte, der für zwei Kinder im Alter von 16 und 18 Jahre... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen die... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66EheG §69
Rechtssatz: Pensionsabgeltung und gesetzliche sowie freiwillige Abfertigung sind als Eigeneinkommen des Berechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Wird bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Dienstgebers älteren Dienstnehmern im Zuge eines Sparprogrammes die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses gegen Gewährung von Vergünstigungen angeboten, ist das (mögliche) Beharren auf Weiterbeschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §69
Rechtssatz: Auch nach Scheidung ist die Festsetzung eines gemischten Unterhalts zulässig, wenn beide Parteien einverstanden sind und Gewähr für die Erbringung der Naturalleistungen besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 519/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 519/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 11.12.1989 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich 3.033,30 S (ab 1.12.1989), (richtig) 3.124,30 S (ab 1.1.1990), (3.155,50 S ab 1.7.1991) und (richtig) 3.313,30 S (seit 1.1.1991). Die am 1.6.1968 geschlossene Ehe der Klägerin mit Bernhard Karl G***** ist, nachdem die Ehegatten schon seit 1975 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten, seit 3.4.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. Dezember 1927 geborene Klägerin war mit Johann S*** verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. November 1970 aus dem Verschulden des Johann S*** geschieden. In dem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleich verpflichtete sich Johann S*** unter anderem, zur Abgeltung aller Ansprüche der Klägerin aus der Mitarbeit im Pelzgeschäft ihres Ehemannes sowie zur Abgeltung aller wie immer gearteten Unterhaltsansprüche... mehr lesen...
Norm: ASVG §294EheG §55 aEheG §69 aGSVG §151
Rechtssatz: Die mögliche unterschiedliche Behandlung eines Unterhaltsverzichtes anläßlich einer Scheidung nach § 49 und 55 a EheG könnte im Ausgleichszulagenrecht im Wege einer Gesetzesänderung, nicht aber durch die Gerichte beseitigt werden (bei § 55 a EheG kommt eine Pauschalanrechnung nach § 294 ASVG nicht in Betracht). Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69
Rechtssatz: Ein während der Ehe geschaffener Unterhaltstitel wird zwar im Falle einer Ehescheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG nicht unwirksam, auch wenn er noch auf der Grundlage des § 91 ABGB aF geschaffen wurde, jedoch jönnen beide Teile geltend machen, daß schon vor der Scheidung eine Änderung eingetreten sei und dem Unterhaltsberechtigten daher Unterhalt in anderer Höhe gebührt hätt... mehr lesen...
Norm: EheG §69
Rechtssatz: Zu den im Sinne des § 69 EheG anzustellenden Billigkeitserwägungen. Entscheidungstexte 6 Ob 349/65 Entscheidungstext OGH 02.02.1966 6 Ob 349/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0057257 Dokumentnummer JJR_19660202_OGH0002_0060OB00349_6500000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §37EheG §69EheG §74
Rechtssatz: 1) Im Aufhebungsprozeß nach § 37 EheG kann eine Schuldigerklärung nur hinsichtlich des Beklagten stattfinden; 2) ausschließlich das Ergebnis des Aufhebungsprozesses, nicht das Verhalten während der Ehe, bildet die Grundlage des Unterhaltsanspruches des Ehegatten nach Eheaufhebung; 3) keine schwere Eheverfehlung nach § 74 EheG; wenn die Ehefrau nach Eheaufhebung, den Gatten verflucht und ihm den Tod... mehr lesen...
Norm: EheG §55EheG §61 Abs2EheG §69EheG §80ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Ein im Zuge eines über Scheidungsklage der Ehegattin gemäß § 55 EheG anhängigen Scheidungsprozesses, der zu einer Scheidung ohne Verschuldensausspruch geführt hat, geschlossener Unterhaltsvergleich stellt eine vertragliche Unterhaltsregelung dar, die nicht den gesetzlichen Unterhalt betrifft; auf einen solchen Unterhaltsvergleich sind die Revisionsbeschränkungen des Judika... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1942 von den Streitteilen geschlossene Ehe ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 22. April 1953, 1 Ob 343/53, gemäß § 55 EheG. geschieden worden. Im Spruch: des Urteils ist gleichzeitig nach § 61 Abs. 2 EheG. ausgesprochen worden, daß den klagenden Ehemann ein Verschulden treffe. Der Oberste Gerichtshof hat in der
Begründung: des Urteils darauf hingewiesen, daß der Ehefrau das Recht des Widerspruches gegen die Ehescheidung nach § 55 Abs. 2 EheG. nicht zustehe,... mehr lesen...
Norm: EheG §68EheG §69
Rechtssatz: Handelt es sich im Scheidungsverfahren um einen Scheidungsgrund, für den das Verschulden eines der Ehegatten nicht von Bedeutung war, kann der Unterhalt nur nach § 69 EheG zugesprochen werden, mag sich der Scheidungsrichter auch in der
Begründung: seines Urteils mit der Schuld der Ehegatten auseinandergesetzt haben. Entscheidungstexte 1 Ob 340/58 Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 VIIcEheG §69
Rechtssatz: Ein nach einer Scheidung nach § 55 EheG geschlossener Unterhaltsvergleich muß ausdrücklich die Bestimmung enthalten, daß auch im Falle einer Erhöhung des Einkommens oder des Vermögens der Ehefrau die Unterhaltspflicht des Ehemannes, der sich vergleichsweise zur Unterhaltsleistung verpflichtet, nicht berührt wird, damit in einem solchen Fall die Umstandsklausel nicht als stillschweigend vereinbart gilt. ... mehr lesen...
Norm: EheG §69
Rechtssatz: Die Erhöhung eines anläßlich einer Ehescheidung nach § 55 EheG verglichenen Unterhaltsbetrages betrifft die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 977/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 1 Ob 977/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057258 ... mehr lesen...
Die beiden Parteien haben im Zuge ihrer Ehescheidung einen Vergleich geschlossen, dessen Punkt 1 lautet: "Der Kläger Jakob W. anernennt seineUnterhaltspflicht gegenüber der Beklagten Theresia W. nach der Scheidung der Ehe nach Maßgabe des § 66 Abs. 1 EheG.", und dessen Punkt 4 lautet: "Zur Deckung des Unterhaltes der mj. Kinder und des fehlenden Unterhaltes der Beklagten Theresia W., verpflichtet sich der Kläger Jakob W. zuhanden der Beklagten 40% seines jeweiligen monatlichen Nettoei... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIa2EheG §66EheG §69
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Ehemann trotz Scheidung der Ehe nach § 55 EheG zur Alimentation nach § 66 EheG, so kann dies nicht den guten Sitten widersprechen. Entscheidungstexte 3 Ob 133/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 133/53 Veröff: SZ 26/105 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C3EheG §69FürsorgepflichtV §21a
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen geisteskranken Gattin wird durch die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, in der sie versorgt und verpflegt wird, nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 486/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 1 Ob 486/52 Veröff: JBl 1953,74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C8EheG §69ZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Die Unterhaltsansprüche nach § 91 ABGB und nach § 69 EheG sind verschiedene Ansprüche. Ein über den Anspruch nach § 91 ABGB ergangenes Urteil begründet daher nicht Rechtskraft für den Anspruch nach § 69 EheG. Entscheidungstexte 2 Ob 564/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 2 Ob 564/51 7... mehr lesen...